Drohne Registrierung beim LBA über lba-openuav.de — Pflicht, Kosten und Ablauf (2026)

Kurze Antwort: Jeder Betreiber einer Drohne ab 250 g oder mit Kamera muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über das Portal lba-openuav.de registrieren. Die Gebühr beträgt €20 für Privatpersonen und €50 für juristische Personen. Sie erhalten eine EU-weite Betreiber-Registrierungsnummer, die in allen 31 EASA-Staaten gilt.

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2019/947, Artikel 14

Die Pflicht zur Betreiberregistrierung ergibt sich aus Artikel 14 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947. Deutschland setzt diese Vorgabe durch LuftVO §21a um. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige nationale Behörde und betreibt das Registrierungsportal lba-openuav.de als zentrale Anlaufstelle.

Die Registrierung ist keine optionale Empfehlung — sie ist eine rechtliche Pflicht. Das Fliegen ohne gültige Registrierung, wenn diese erforderlich ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVO §44 dar und kann mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet werden.

Wer muss sich registrieren?

Die Registrierungspflicht betrifft jeden Betreiber einer Drohne mit einer Startmasse von 250 g oder mehr. Darüber hinaus muss sich auch der Betreiber einer Drohne unter 250 g registrieren, wenn diese mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann.

In der Praxis bedeutet das: Fast jede moderne Drohne erfordert eine Registrierung. Selbst beliebte Sub-250-g-Modelle wie die DJI Mini 4 Pro verfügen über eine Kamera und lösen damit die Registrierungspflicht aus. Ausgenommen sind lediglich Sub-250-g-Drohnen ohne Kamera — reine Spielzeugdrohnen ohne Bilderfassung.

Das LBA-Portal: lba-openuav.de

Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das LBA-Portal uas-registration.lba-openuav.de. Die Oberfläche ist deutschsprachig. Folgende Schritte sind erforderlich: Erstellung eines Benutzerkontos, Eingabe persönlicher Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum bei natürlichen Personen; Handelsregisterdaten bei juristischen Personen), Zahlung der Registrierungsgebühr und Wartezeit auf die Bearbeitung.

Die Bearbeitungszeit beträgt laut LBA bis zu 14 Werktage. In der Praxis kann die Ausstellung der Registrierungsnummer schneller erfolgen, aber Piloten sollten rechtzeitig vor dem geplanten Erstflug die Registrierung einleiten.

Kosten der Registrierung

Die Gebühren sind im LBA-Gebührenverzeichnis festgelegt: €20 für natürliche Personen (Privatpersonen) und €50 für juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Behörden). Es handelt sich um eine einmalige Gebühr. Die Registrierung deckt unbegrenzt viele Drohnen unter demselben Betreiber ab — Sie müssen nicht für jede Drohne einzeln zahlen.

Die Betreiber-Registrierungsnummer

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine eindeutige EU-Betreiber-Registrierungsnummer im Format DER-XXXXXXXXX-XX. Das Präfix DER identifiziert Deutschland als Registrierungsland. Diese Nummer muss sichtbar an jeder Drohne angebracht werden — als selbstklebender Aufkleber oder Gravur, lesbar ohne Werkzeug.

Eine Registrierungsnummer deckt alle Drohnen des gleichen Betreibers ab. Ob Sie eine oder zehn Drohnen besitzen — alle tragen dieselbe Nummer. Bei Betrieb durch unterschiedliche Piloten bleibt der Betreiber (die registrierte Person oder Organisation) verantwortlich.

EU-weite Gültigkeit: 31 EASA-Staaten

Der größte Vorteil der EASA-Registrierung: Ihre deutsche Betreiber-Registrierungsnummer gilt in allen 31 EASA-Mitgliedstaaten. Wenn Sie mit Ihrer Drohne nach Frankreich, Österreich, Spanien oder in die Niederlande reisen, müssen Sie sich dort nicht erneut registrieren. Die Nummer bleibt identisch.

Beachten Sie allerdings, dass die nationalen Vorschriften der Zielländer — insbesondere die geografischen Zonen und spezifischen Betriebsregeln — unterschiedlich sein können. Die Registrierung ist grenzüberschreitend gültig, die lokalen Regeln müssen aber trotzdem beachtet werden.

Kennzeichnungspflicht: Nummer auf der Drohne

Die Registrierungsnummer muss an jeder Drohne des Betreibers sichtbar angebracht werden. Die EASA-Vorgaben verlangen, dass die Nummer ohne Werkzeug lesbar ist. In der Praxis verwenden die meisten Piloten einen selbstklebenden Aufkleber auf dem Gehäuse der Drohne oder an der Batterieschale.

Die Nummer darf nicht durch Propeller, Arme oder Zubehör verdeckt sein. Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder andere Behörden muss die Nummer sofort erkennbar sein. Das Fehlen der sichtbaren Kennzeichnung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Was die Registrierung nicht ersetzt

Die Betreiberregistrierung ist nur eine von mehreren Compliance-Anforderungen. Sie ersetzt weder den Kompetenznachweis (A1/A3-Online-Prüfung, €25 LBA-Gebühr, oder A2-Kenntnisnachweis, €200–€890 plus €30 LBA-Gebühr) noch die Versicherung (Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Betreiber Pflicht, einschließlich Sub-250-g-Drohnen) noch die Einhaltung der geografischen Zonen nach LuftVO §21h.

Die Registrierung ist der erste Schritt, aber nicht der einzige. Ohne alle weiteren Anforderungen zu erfüllen, ist ein legaler Drohnenflug in Deutschland nicht möglich.

Übergangsregelungen für Legacy-Zertifikate

Piloten, die vor dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/947 (31. Januar 2021) deutsche Drohnenpiloten-Zertifikate erworben haben — den sogenannten großen oder kleinen Drohnenführerschein — können von Übergangsregelungen (Übergangsvorschriften) nach LuftVO §21g profitieren. Die aktuellen Übergangsregeln veröffentlicht das LBA auf seiner Website.

Unabhängig von Legacy-Zertifikaten ist die Betreiberregistrierung über lba-openuav.de für alle Betreiber ab 250 g oder mit Kamera erforderlich — die Registrierung ist ein separater Schritt und wird nicht durch alte Zertifikate ersetzt.

Strafen bei fehlender Registrierung

Das Betreiben einer registrierungspflichtigen Drohne ohne gültige LBA-Registrierungsnummer ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVO §44. Die Bußgelder können bis zu €50.000 betragen. Bei Erstverstoß und einfacher Nicht-Registrierung fallen die Sanktionen in der Praxis niedriger aus — aber die Registrierung kostet nur €20 und das Verfahren ist unkompliziert. Es gibt keinen vernünftigen Grund, ohne Registrierung zu fliegen.

Fazit: Registrierung als erster Pflichtschritt

Die Betreiberregistrierung beim LBA über lba-openuav.de ist der erste und grundlegendste Schritt zur Drohnen-Compliance in Deutschland. Sie ist schnell, günstig und gilt in ganz Europa. Planen Sie die Registrierung rechtzeitig — mindestens 14 Werktage vor Ihrem geplanten Erstflug — und bringen Sie die Nummer sichtbar an jeder Drohne an.

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