Drohne Nachtflug in Deutschland — Vorschriften, Beleuchtung, VLOS (2026)

Kurze Antwort: Nachtflüge mit Drohnen sind in Deutschland in der offenen Kategorie grundsätzlich erlaubt, sofern die Drohne mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist und die Sichtverbindung (VLOS) auch bei Dunkelheit aufrechterhalten wird. Alle Tagesvorschriften — 120 m Maximalhöhe, LuftVO §21h Flugzonen, Versicherungspflicht — gelten unverändert. Gewerbliche Nachtflüge in der speziellen Kategorie können zusätzliche LBA-Auflagen erfordern.

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2019/947 und LuftVO

Die EU-Verordnung 2019/947 regelt den Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie und verbietet Nachtflüge nicht generell. Anders als in einigen anderen Regelungsrahmen (etwa den USA unter Part 107 vor der Änderung) gibt es im EASA-System kein pauschales Nachtflugverbot. Der Betrieb bei Dunkelheit ist jedoch an spezifische Bedingungen geknüpft.

Die deutsche LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) implementiert die EU-Verordnung national. Die geographischen Beschränkungen nach LuftVO §21h gelten tag und nacht gleichermaßen. Es gibt keine nachtspezifischen deutschen Sonderregelungen über die EU-Anforderungen hinaus — die allgemeinen deutschen Bestimmungen (Versicherungspflicht nach LuftVG §43, Registrierung, Kompetenznachweis) bleiben vollumfänglich anwendbar.

Beleuchtungspflicht: Grünes Blinklicht

Die EU-Verordnung 2019/947 schreibt für Drohnenflüge bei Nacht in der offenen Kategorie ein grünes Blinklicht vor. Dieses Licht muss aus jeder Richtung sichtbar sein und dient dem Fernpiloten dazu, die Position und Fluglage der Drohne visuell zu verfolgen. Die Anforderung gilt für alle Unterkategorien (A1, A2, A3) gleichermaßen.

Viele moderne Verbraucherdrohnen (DJI-Modelle, Autel-Modelle) verfügen über integrierte Positionslichter, die diese Anforderung erfüllen können. Bei Drohnen ohne integrierte Nachtbeleuchtung sind nachrüstbare LED-Blitzmodule erhältlich. Die Beleuchtung muss stark genug sein, um die Drohne auf die tatsächliche Betriebsentfernung erkennbar zu machen — bei einer maximalen Flughöhe von 120 m und typischen Horizontalentfernungen in der offenen Kategorie.

VLOS bei Nacht: Die praktische Herausforderung

Die Sichtverbindung (Visual Line of Sight, VLOS) muss auch bei Nachtflügen aufrechterhalten werden. Der Fernpilot muss jederzeit in der Lage sein, die Drohne visuell zu beobachten — ohne optische Hilfsmittel wie Ferngläser (FPV-Brillen gelten als Hilfsmittel und sind in der offenen Kategorie nur mit Beobachter zulässig).

In der Praxis reduziert Dunkelheit die maximale Betriebsentfernung erheblich. Das grüne Blinklicht ist bei klarer Sicht typischerweise auf einige hundert Meter erkennbar — deutlich weniger als bei Tageslicht, wo die Drohne selbst auf größere Entfernungen sichtbar bleibt. Piloten sollten konservativ planen und die Flugentfernung an die tatsächliche Sichtbarkeit der Beleuchtung anpassen.

Faktoren, die die Sichtbarkeit beeinträchtigen: Nebel, Regen, Bewölkung, Lichtverschmutzung (die die Kontrastwahrnehmung reduziert) und Hindernisse in der Sichtlinie. Bei schlechten Sichtbedingungen kann es sein, dass VLOS nicht aufrechterhalten werden kann — der Flug muss dann unterbleiben.

Offene Kategorie: Nachtflug Schritt für Schritt

Für einen rechtmäßigen Nachtflug in der offenen Kategorie in Deutschland müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein. Die Drohne muss mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das aus jeder Richtung sichtbar ist. Der Pilot muss die Sichtverbindung (VLOS) aufrechterhalten können. Die maximale Flughöhe von 120 m über Grund gilt unverändert. Alle geographischen Beschränkungen nach LuftVO §21h müssen eingehalten werden — einschließlich Kontrollzonen, Flugbeschränkungsgebiete und Naturschutzgebiete. Die Haftpflichtversicherung nach LuftVG §43 muss bestehen. Die Betreiberregistrierung beim LBA muss aktuell sein (bei Kameradrohnen ab 250 g oder mit Sensor). Der A1/A3-Kompetenznachweis muss vorhanden sein.

Spezielle Kategorie: Nachtflüge mit Betriebsgenehmigung

Für gewerbliche Operationen in der speziellen Kategorie kann die LBA-Betriebsgenehmigung (Operational Authorization, OA) spezifische Bedingungen für Nachtflüge enthalten. Die SORA-Risikobewertung (seit 1. Januar 2026: SORA 2.5 für alle neuen Anträge) berücksichtigt die Sichtbedingungen als Faktor bei der Bestimmung des Risikoniveaus (SAIL).

Nachtflüge können das SAIL-Niveau erhöhen, da die eingeschränkte Sichtbarkeit das Kollisionsrisiko beeinflusst. Das Betriebshandbuch muss nachtspezifische Verfahren enthalten — etwa Beleuchtungsanforderungen, Mindestentfernungen, Personalanforderungen (Beobachter) und Notfallverfahren für den Kontaktverlust bei Dunkelheit.

Das FastFlight-Verfahren des LBA (eingeführt Dezember 2025) für vereinfachte SAIL-II-VLOS-Genehmigungen gilt grundsätzlich auch für Nachtoperationen, sofern die VLOS-Bedingung erfüllt wird.

BVLOS bei Nacht: Höchste Genehmigungsstufe

Die Kombination von BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) und Nachtbetrieb stellt die höchsten Anforderungen an die Genehmigung. Ohne Sichtverbindung entfällt die primäre Kollisionsvermeidungsstrategie des Piloten. Die SORA 2.5-Bewertung wird ein erhöhtes SAIL-Niveau zuweisen, und das LBA wird umfassende Nachweise verlangen — einschließlich Detect-and-Avoid-Fähigkeiten, redundanter Kommunikation und gegebenenfalls Koordination mit der DFS.

Für die meisten Betreiber ist nächtliches BVLOS in der Praxis derzeit nicht über die offene Kategorie zugänglich. Es erfordert eine vollständige Betriebsgenehmigung der speziellen Kategorie.

Sicherheitshinweise für Nachtflüge

Auch wenn Nachtflüge rechtlich möglich sind, erfordern sie besondere Vorsicht. Die Hinderniserkennung durch den Piloten ist bei Dunkelheit stark eingeschränkt. Bäume, Stromleitungen, Gebäude und andere Hindernisse sind ohne Beleuchtung praktisch unsichtbar. Viele Drohnen-Hindernisvermeidungssensoren (optisch, infrarot) funktionieren bei Dunkelheit nicht oder nur eingeschränkt.

Eine sorgfältige Flugplanung bei Tageslicht — Erkundung des Fluggebiets, Identifikation von Hindernissen, Festlegung von Flughöhe und -route — ist für sichere Nachtoperationen unerlässlich. Die Wetterbedingungen sollten konservativ bewertet werden: Mindest-Sichtweite, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsprognose.

Strafen: Nachtflug ohne Voraussetzungen

Ein Nachtflug ohne die vorgeschriebene Beleuchtung, ohne VLOS oder in einem Flugbeschränkungsgebiet ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVO §44 mit Bußgeldern bis zu €50.000. Entsteht daraus eine Gefährdung — etwa eine Beinahekollision mit einem bemannten Luftfahrzeug — greift StGB §315 mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Die Haftpflichtversicherungspflicht nach LuftVG §43 gilt unabhängig von der Tageszeit.

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