Drohnen-Führerschein und Kenntnisnachweis in Deutschland — A1/A3 und A2 (2026)

Kurze Antwort: Deutschland kennt zwei Stufen von Drohnen-Kompetenznachweisen. Den A1/A3-Online-Kompetenznachweis (€25 LBA-Gebühr, fünf Jahre gültig) für Standardflüge und den A2-Kenntnisnachweis (€200–€890 Lehrgangskosten plus €30 LBA-Gebühr) für Flüge näher an Personen. Beide werden über das LBA-Portal lba-openuav.de verwaltet.

Rechtsgrundlage: EU-Verordnung 2019/947

Die Anforderungen an die Pilotenqualifikation ergeben sich aus der EU-Durchführungsverordnung 2019/947. Für die Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie verlangt UAS.OPEN.020(4)(b) den Abschluss einer Online-Schulung und das Bestehen einer Online-Theorieprüfung. Für die Unterkategorie A2 sieht UAS.OPEN.030 ein höheres Kompetenzniveau vor — den Kenntnisnachweis.

Das LBA setzt diese Anforderungen für Deutschland um. Die Prüfungen und Zertifikate werden über das LBA-Portal lba-openuav.de abgewickelt. Die umgangssprachlich als Drohnen-Führerschein bezeichneten Nachweise sind offizielle EU-Kompetenzzertifikate mit europaweiter Gültigkeit.

A1/A3-Kompetenznachweis: Der kleine Drohnen-Führerschein

Der A1/A3-Online-Kompetenznachweis ist die Basisstufe für alle Drohnenpiloten in der offenen Kategorie. Er wird benötigt für den Betrieb von C0-Drohnen (unter 250 g) in A1, C1-Drohnen (250 g bis 900 g) in A1 oder A3, C3-Drohnen (4 bis 25 kg) in A3 und C4-Drohnen (bis 25 kg) in A3.

Die Prüfung ist eine Online-Theorieprüfung, die über das LBA-Portal lba-openuav.de absolviert wird. Die Prüfung selbst ist kostenfrei. Für die Ausstellung des Kompetenzzertifikats erhebt das LBA eine Gebühr von €25. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und muss danach durch erneute Prüfung verlängert werden.

Prüfungsinhalte A1/A3

Die Online-Theorieprüfung deckt die wesentlichen Wissensgebiete für den sicheren Drohnenbetrieb ab. Geprüft werden die Luftraumklassifikation und Luftraumbeschränkungen, die Luftfahrtvorschriften für UAS nach EU-Verordnung 2019/947, die Betriebsgrenzen der offenen Kategorie (Höhe, Abstände, VLOS), Faktoren der menschlichen Leistungsfähigkeit bei UAS-Operationen, Datenschutz- und Privatsphäreanforderungen sowie Versicherungs- und Haftungsfragen.

Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Es gibt keine praktische Prüfung für den A1/A3-Nachweis. Die Vorbereitung ist in der Regel autodidaktisch über die LBA-Schulungsmaterialien möglich.

A2-Kenntnisnachweis: Der erweiterte Drohnen-Führerschein

Der A2-Kenntnisnachweis — in der EU-Systematik das Remote Pilot Certificate of Competency — ist die höhere Kompetenzstufe innerhalb der offenen Kategorie. Er ermöglicht den Betrieb von C2-Drohnen (900 g bis 4 kg) in der Unterkategorie A2: Flüge näher an unbeteiligten Personen mit einem Mindestabstand von 30 m horizontal (im aktivierten Langsamflugmodus: 5 m).

Ohne den A2-Kenntnisnachweis darf eine C2-Drohne nur unter den strengeren Regeln der Unterkategorie A3 betrieben werden — also mit 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Der Kenntnisnachweis ist daher besonders relevant für gewerbliche Piloten, die in besiedelten Gebieten arbeiten.

Ablauf und Kosten des A2-Kenntnisnachweis

Im Gegensatz zum A1/A3-Nachweis wird der A2-Kenntnisnachweis nicht direkt vom LBA ausgestellt. Piloten müssen einen zugelassenen Lehrgang bei einem vom LBA benannten Schulungsanbieter absolvieren. Der Lehrgang umfasst theoretische Schulung, eine Theorieprüfung und eine Erklärung über praktisches Eigentraining.

Die Kosten variieren erheblich nach Anbieter: zwischen €200 und €890 für den Lehrgang. Nach bestandener Prüfung erhebt das LBA eine Zertifikatsgebühr von €30. Die Gesamtkosten liegen also typischerweise zwischen €230 und €920. Im Gegensatz zum A1/A3-Nachweis hat der A2-Kenntnisnachweis derzeit kein festes Ablaufdatum, aber die Aufrechterhaltung der Kompetenz liegt in der Verantwortung des Betreibers.

Spezielle Kategorie: Erweiterte Qualifikationen

Für Operationen in der speziellen Kategorie — STS-01, STS-02 oder SORA-basierte Betriebsgenehmigungen — verlangt die EU-Verordnung 2019/947 (UAS.SPEC.060) die in der jeweiligen Genehmigung oder Erklärung festgelegten Qualifikationen. Für STS-01 ist mindestens ein A2-Kenntnisnachweis erforderlich. Für SORA-basierte Betriebsgenehmigungen legt das LBA die Qualifikationsanforderungen fallbezogen fest — sie können fortgeschrittene Schulungen und Flugerfahrung umfassen.

Der Erstantrag für eine Betriebsgenehmigung wird über das LBA-Portal eingereicht. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle neuen Anträge auf SORA 2.5 basieren.

Übergangsregelungen für alte Drohnenführerscheine

Piloten, die vor dem 31. Januar 2021 den deutschen Drohnenführerschein (große oder kleine Prüfung) nach altem nationalen Recht erworben haben, können unter den Übergangsvorschriften nach LuftVO §21g weiterhin davon profitieren. Das LBA veröffentlicht die aktuellen Übergangsregeln auf seiner Website. Allerdings gelten diese Regelungen nur für die Kompetenz — die Betreiberregistrierung (lba-openuav.de) und die Versicherungspflicht bleiben unabhängig davon bestehen.

Unterschied: A1/A3 vs. A2 — Wann brauche ich was?

Die Entscheidung hängt von Ihrer Drohne und Ihrem Einsatzgebiet ab. Wenn Sie eine C0- oder C1-Drohne (unter 900 g) fliegen und keine besonderen Nähe-Anforderungen haben, genügt der A1/A3-Kompetenznachweis. Wenn Sie eine C2-Drohne (900 g bis 4 kg) besitzen — wie eine DJI Mavic 3 oder DJI Air 3 — und in der Nähe von Personen oder in besiedelten Gebieten fliegen möchten, ist der A2-Kenntnisnachweis der Schlüssel zu deutlich mehr operativer Flexibilität.

Für viele gewerbliche Piloten — Immobilienfotografie, Inspektionen, Veranstaltungsdokumentation — ist der A2-Kenntnisnachweis eine sinnvolle Investition, die den Einsatzbereich erheblich erweitert.

Strafen ohne gültigen Kompetenznachweis

Das Fliegen ohne den erforderlichen Kompetenznachweis ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVO §44. Das Bußgeld kann bis zu €50.000 betragen. In der Praxis fallen Erstverstoß-Bußgelder niedriger aus, aber die Konsequenzen bei einem Unfall ohne gültigen Nachweis können gravierend sein — versicherungsrechtlich und haftungsrechtlich.

Fazit: Investition in Kompetenz zahlt sich aus

Der Drohnen-Führerschein in Deutschland ist erschwinglich, zugänglich und eröffnet legale Flugmöglichkeiten. Der A1/A3-Nachweis ist mit €25 und einer Online-Prüfung schnell erworben. Der A2-Kenntnisnachweis erfordert mehr Aufwand und Kosten, bietet aber deutlich mehr operative Freiheit. Beide Nachweise werden über das zentrale LBA-Portal lba-openuav.de verwaltet und sind in allen EASA-Staaten anerkannt.

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