Drohne als Freizeitpilot in Deutschland — Offene Kategorie, Regeln, Pflichten (2026)

Kurze Antwort: Freizeitpiloten fliegen in der offenen Kategorie nach EU-Verordnung 2019/947. Die sechs Kernpflichten: Maximalhöhe 120 m, ständige Sichtverbindung (VLOS), Haftpflichtversicherung (LuftVG §43, auch unter 250 g), Registrierung bei Kamera oder ab 250 g (lba-openuav.de, €20), A1/A3-Kompetenznachweis (€25 Zertifikat), Einhaltung aller Flugzonen nach LuftVO §21h. Kein Betriebsgenehmigungsantrag erforderlich.

Die offene Kategorie: Rahmen für Freizeitpiloten

Die offene Kategorie (Open Category) ist der Standard-Betriebsrahmen für Drohnenflüge mit niedrigem Risikoprofil. Ob Freizeit oder Gewerbe — die offene Kategorie wird durch das Risiko definiert, nicht durch den Zweck. Für die meisten Freizeitpiloten in Deutschland ist die offene Kategorie ausreichend, und sie erfordert keine Betriebsgenehmigung vom LBA.

Die offene Kategorie hat drei Unterkategorien: A1 (nah an Personen, C0/C1-Drohnen), A2 (mäßiger Abstand, C2-Drohnen mit Kenntnisnachweis) und A3 (abseits bewohnter Gebiete, C3/C4-Drohnen). Die Unterkategorie bestimmt, wie nah Sie an bewohnte Gebiete und unbeteiligte Personen heranfliegen dürfen.

120 Meter Maximalhöhe

Die Maximalhöhe für alle Operationen in der offenen Kategorie beträgt 120 m über Grund (AGL — Above Ground Level). Diese Grenze gilt absolut und ohne Ausnahme für alle drei Unterkategorien.

Es gibt eine begrenzte Ausnahme: Innerhalb eines horizontalen Abstands von 50 m von einem künstlichen Hindernis (Gebäude, Struktur), das höher als 105 m ist, dürfen Operationen bis zu 15 m über der Hindernishöhe durchgeführt werden — vorausgesetzt, der Betreiber hat die Zustimmung des für das Hindernis Verantwortlichen. Für Freizeitpiloten ist diese Ausnahme selten relevant.

Sichtverbindung (VLOS): Nicht verhandelbar

Die Sichtverbindung (Visual Line of Sight, VLOS) muss in der gesamten offenen Kategorie aufrechterhalten werden. Der Fernpilot muss die Drohne jederzeit mit bloßem Auge beobachten können — ohne optische Hilfsmittel wie Ferngläser oder Teleskope. Die Sichtverbindung dient der Kollisionsvermeidung mit bemannten Luftfahrzeugen und der Einhaltung der Betriebsgrenzen.

FPV-Brillen (First Person View) sind in der offenen Kategorie nur zulässig, wenn ein Beobachter neben dem Piloten steht und die Drohne visuell verfolgt. Der Beobachter muss den Piloten sofort auf Gefahren hinweisen können und muss seinerseits die Drohne in ständiger Sichtverbindung halten.

Wird die Sichtverbindung verloren — durch Entfernung, Wetter oder Hindernisse — muss der Pilot die Drohne sofort zurückführen. Ein Betrieb ohne Sichtverbindung (BVLOS) ist in der offenen Kategorie nicht gestattet und erfordert die spezielle Kategorie.

Versicherung: Pflicht ohne Ausnahme

Deutschland verlangt nach LuftVG §43 eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnenbetreiber. Dies gilt ausnahmslos — auch für Hobbypiloten, auch für Sub-250g-Drohnen, auch für Spielzeugdrohnen ohne Kamera. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 785/2004 setzt den Schwellenwert bei 20 kg, aber Deutschland hat die strengere nationale Regelung gewählt.

Standard-Hausratversicherungen und private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnenoperationen typischerweise aus. Eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung ist erforderlich. Die Jahresprämien für Freizeitpiloten beginnen bei etwa €50 bis €100. Fliegen ohne Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit (Mindestbußgeld €500) und kann bei resultierender Gefährdung strafrechtlich verfolgt werden (StGB §315, bis zu 5 Jahre).

Registrierung und Kompetenznachweis

Die Betreiberregistrierung über lba-openuav.de ist erforderlich für Drohnen ab 250 g Startmasse oder für jede Drohne mit Kamera/Sensor, die personenbezogene Daten erfassen kann. Die Kosten betragen €20 für natürliche Personen. Die Registrierungsnummer muss sichtbar an der Drohne angebracht werden und gilt in allen 31 EASA-Staaten.

Der A1/A3-Online-Kompetenznachweis wird über lba-openuav.de abgelegt. Die Online-Prüfung deckt Luftraumregeln, UAS-Vorschriften, Betriebsgrenzen, menschliche Leistungsfähigkeit, Datenschutz und Versicherung ab. Das Zertifikat wird vom LBA ausgestellt (€25 Gebühr) und gilt fünf Jahre.

Flugzonen: Vor jedem Flug prüfen

LuftVO §21h definiert deutschlandweite geographische Beschränkungszonen. Kontrollzonen um Flughäfen (Koordination mit DFS erforderlich), Flugbeschränkungsgebiete über Regierungsgebäuden und kritischer Infrastruktur, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen sind die häufigsten Einschränkungen für Freizeitpiloten. Die Prüfung der Flugzonen vor jedem Start ist keine Empfehlung — sie ist eine Pflicht.

Flugprotokoll: Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben

In der offenen Kategorie besteht keine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Flugprotokolls. Dennoch ist es dringend empfohlen: Bei einem Unfall oder einer behördlichen Kontrolle ist ein Flugprotokoll der beste Nachweis, dass Sie alle Vorschriften eingehalten haben. Datum, Zeit, Ort, Wetterbedingungen, Drohnentyp und Flugdauer sollten dokumentiert werden. Die Versicherung kann bei einem Schadensfall ebenfalls ein Flugprotokoll verlangen.

Häufige Fehler von Freizeitpiloten

Die häufigsten Verstöße bei Freizeitpiloten in Deutschland: Fliegen ohne Versicherung (Ordnungswidrigkeit ab €500), Fliegen in Kontrollzonen ohne Koordination mit der DFS (Ordnungswidrigkeit bis €50.000), Überschreiten der 120-m-Höhengrenze, Verlust der Sichtverbindung (insbesondere bei langen Entfernungen oder FPV ohne Beobachter), Überfliegen von Wohngrundstücken ohne Berechtigung (LuftVO §21h Nr.7), fehlende Registrierung bei Kameradrohnen.

Bei Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt wird typischerweise nach Versicherungsnachweis, Registrierungsnummer, Kompetenznachweis und der Berechtigung zum Fliegen am konkreten Standort gefragt. Die Mitführung aller Nachweise wird dringend empfohlen.

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