Kurze Antwort: Ja, in Wuppertal darf man eine Drohne fliegen. Die Stadt hat keinen eigenen Verkehrsflughafen, was den Luftraum im Vergleich zu Großstädten mit Flughäfen vereinfacht. Die besonderen Herausforderungen liegen in der Schwebebahn-Trasse über der Wupper, der Tallage mit dichter Bebauung, dem Bergischen Land und den Naturschutzgebieten. LBA-Registrierung und Versicherung sind Pflicht.
In Wuppertal gelten die EU-Drohnenvorschriften nach der Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige nationale Behörde. Nordrhein-Westfalen hat keine landesspezifischen Drohnengesetze über das Bundesrecht hinaus.
Flüge in der offenen Kategorie sind unter 120 m Höhe und in Sichtweite (VLOS) möglich. Die Unterkategorien A1, A2 und A3 regeln den Abstand zu Personen und bebauten Gebieten. In Wuppertals Tallage ist die Höhenbegrenzung von 120 m über Grund besonders relevant: Der Höhenunterschied zwischen Talsohle und Süd- oder Nordhöhen kann dazu führen, dass ein Startpunkt auf einer Anhöhe die zulässige Flughöhe relativ zum Tal anders definiert.
Jeder Betreiber muss sich vor dem ersten Flug auf lba-openuav.de registrieren (€20 Privatpersonen, €50 Unternehmen). Die e-ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Der A1/A3-Kompetenznachweis (€25 Online-Prüfung) ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera erforderlich. Der A2-Kenntnisnachweis (€200-€890, plus €30 LBA-Gebühr) ermöglicht Flüge mit reduziertem Personenabstand.
Wuppertal besitzt keinen eigenen Verkehrsflughafen — ein wesentlicher Vorteil für Drohnenpiloten. Die nächsten größeren Flughäfen sind Düsseldorf (DUS, ca. 25 km westlich) und Köln/Bonn (CGN, ca. 50 km südlich). Deren Kontrollzonen reichen in normaler Ausdehnung nicht bis ins Wuppertaler Stadtgebiet, können aber in größeren Höhen relevant werden.
Prüfen Sie vor jedem Flug die aktuellen Geo-Zonen und NOTAM über die DFS-App oder das LBA-Geo-Zonen-Portal. Temporäre Flugbeschränkungen können auch in Wuppertal kurzfristig eingerichtet werden.
Die Wuppertaler Schwebebahn — das weltberühmte Hängebahnsystem über der Wupper — ist das begehrteste Drohnenmotiv der Stadt. Doch Vorsicht: Die Schwebebahn ist eine Eisenbahnanlage im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Das Überfliegen von Eisenbahnanlagen und deren Betriebsgelände erfordert besondere Rücksichtnahme.
Ein direkter Überflug der Schwebebahn-Trasse in geringer Höhe kann den Betrieb gefährden und stellt eine potenzielle Ordnungswidrigkeit dar. Ein Absturz auf die Gleise oder ein Zusammenstoß mit einem Schwebebahnwagen könnte schwere Folgen haben. Halten Sie stets einen sicheren seitlichen und vertikalen Abstand zur Trasse ein.
Die Wupper selbst ist kein Bundeswasserstraße, sondern ein Landesgewässer — das Überfliegen ist daher weniger restriktiv als bei Rhein oder Ruhr. Beachten Sie dennoch die Abstandsregeln zu Personen an den Uferbereichen.
Wuppertals einzigartige Tallage — die Stadt erstreckt sich entlang der Wupper zwischen bewaldeten Höhenzügen — schafft besondere Bedingungen für Drohnenflüge. Die Höhenbegrenzung von 120 m über Grund bezieht sich auf den Startpunkt. Auf den Südhöhen (bis 350 m ü. NHN) und den Nordhöhen reicht die zulässige Flughöhe daher absolut gesehen höher als bei einem Start im Tal (ca. 100 m ü. NHN).
Das Bergische Land rund um Wuppertal bietet ausgedehnte Waldflächen, Wiesen und Talsperren. Diese Bereiche sind oft weniger dicht besiedelt und können für Drohnenflüge in der Unterkategorie A3 geeignet sein — sofern kein Naturschutzstatus besteht.
Die beiden historischen Stadtzentren Elberfeld (Westen) und Barmen (Osten) sind dicht bebaut und belebt. Drohnenflüge über Menschenansammlungen — etwa auf dem Laurentiusplatz, dem Von-der-Heydt-Platz oder bei Veranstaltungen in der Historischen Stadthalle — sind in der offenen Kategorie verboten.
Die Nordbahntrasse — ein zum Rad- und Wanderweg umgebauter ehemaliger Bahndamm — ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Drohnenflüge entlang der Trasse erfordern die Einhaltung der Abstandsregeln zu den zahlreichen Fußgängern und Radfahrern.
Wuppertal besitzt mehrere Naturschutzgebiete: das Burgholz (einer der artenreichsten Wälder NRWs), die Gelpe-Auen, das Eskesberg-Gebiet und die Kohlfurth. In diesen Gebieten sind Drohnenflüge nach dem Bundesnaturschutzgesetz ohne Sondergenehmigung eingeschränkt oder verboten. Drohnenflüge können als Störung geschützter Tierarten gewertet werden.
Der Zoologische Garten Wuppertal (Grüner Zoo) ist ein geschlossenes Gelände mit Tieren — Drohnenflüge über dem Zoo sind sowohl aus Tierschutzgründen als auch wegen des Hausrechts unzulässig.
Die ausnahmslose Versicherungspflicht gilt auch in Wuppertal für alle Drohnen, unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nach EU-Mindeststandard ist Pflicht. Fliegen ohne Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG.
Verstöße werden nach LuftVG §§58 und 59 mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet. Bei Gefährdung der Schwebebahn oder des Flugverkehrs können strafrechtliche Konsequenzen nach StGB hinzukommen. Die Polizei Wuppertal überwacht die Einhaltung der Drohnenvorschriften.
Dank des fehlenden eigenen Flughafens bietet Wuppertal vergleichsweise gute Möglichkeiten. Die Höhenzüge des Bergischen Lands — Südhöhen, Nordhöhen, Freiflächen in Cronenberg, Ronsdorf oder Beyenburg — bieten offene Flächen abseits der dichten Bebauung. Landwirtschaftliche Flächen am Stadtrand eignen sich für Flüge in der Unterkategorie A3.
Konsultieren Sie vor jedem Flug die DFS-App oder das LBA-Geo-Zonen-Portal für aktuelle Einschränkungen.
Wuppertal bietet durch die fehlende Flughafennähe und die bergige Landschaft interessante Möglichkeiten für Drohnenpiloten. Die besonderen Herausforderungen — Schwebebahn-Trasse, Tallage, dichte Bebauung und Naturschutzgebiete — erfordern sorgfältige Planung. Mit LBA-Registrierung, Versicherung und Prüfung der Geo-Zonen nach LuftVO §21h steht einem regelkonformen Flug über dem Bergischen Land nichts im Wege.
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