Kurze Antwort: Ja, Drohnenfliegen in Nürnberg ist grundsätzlich erlaubt — doch der stadtnahe Flughafen Nürnberg (NUE), die mittelalterliche Altstadt mit Kaiserburg und zahlreiche Veranstaltungsflächen schaffen erhebliche Einschränkungen. Registrierung beim LBA, Drohnenversicherung und sorgfältige Prüfung der Geo-Zonen nach LuftVO §21h sind Pflicht.
Nürnberg unterliegt als bayerische Großstadt den EU-Drohnenvorschriften nach der Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige Behörde. Bayern hat keine landesspezifischen Drohnengesetze, die über das Bundesrecht hinausgehen — es gelten die bundesweit einheitlichen Vorschriften der LuftVO und des LuftVG.
In der offenen Kategorie (Open Category) sind Drohnenflüge unter 120 m Höhe und in Sichtweite (VLOS) ohne gesonderte Genehmigung möglich. Die Unterkategorien A1 (Sub-250-g, nahe Personen), A2 (reduzierter Abstand) und A3 (150 m Abstand zu Personen und Bebauung) definieren die zulässigen Flugbedingungen.
Vor dem ersten Flug in Nürnberg ist die Registrierung als Betreiber auf lba-openuav.de erforderlich. Kosten: €20 (Privatpersonen) bzw. €50 (Unternehmen). Die e-ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Der A1/A3-Kompetenznachweis (€25 Online-Prüfung) ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera Pflicht. Der A2-Kenntnisnachweis wird bei einer anerkannten Prüfstelle abgelegt (€200 bis €890, zuzüglich €30 LBA-Gebühr).
Der Flughafen Nürnberg (NUE, Albrecht Dürer Airport) liegt nur etwa 5 km nördlich der Innenstadt. Trotz dieser vergleichsweise moderaten Entfernung erstreckt sich die Kontrollzone (CTR) über weite Teile des nördlichen Stadtgebiets. Im Umkreis von 1,5 km um den Flughafenreferenzpunkt ist jeder Drohnenflug verboten.
Innerhalb der erweiterten CTR gelten gestaffelte Höhenbeschränkungen. Ein Drohnenflug ist dort nur mit vorheriger DFS-Freigabe (DIPUL-System) zulässig. Stadtteile wie Thon, Schniegling, Almoshof und Ziegelstein liegen vollständig oder teilweise innerhalb der NUE-Kontrollzone.
Prüfen Sie vor jedem Flug in Nürnbergs nördlichen Bezirken die aktuellen Geo-Zonen und NOTAM. Die Kontrollzone kann bei erhöhtem Flugbetrieb temporär erweitert werden.
Die Nürnberger Altstadt mit der Kaiserburg, der Lorenzkirche, dem Hauptmarkt und den mittelalterlichen Stadttoren ist eines der beliebtesten Reiseziele in Franken. Drohnenflüge über diesen Bereichen sind nicht pauschal verboten, unterliegen jedoch erheblichen praktischen Einschränkungen.
Über Menschenansammlungen — etwa beim Nürnberger Christkindlesmarkt, bei Veranstaltungen auf dem Hauptmarkt oder touristischen Ballungsgebieten rund um die Kaiserburg — ist das Fliegen in der offenen Kategorie untersagt. Die dichte mittelalterliche Bebauung und das hohe Personenaufkommen machen Drohnenflüge in der Altstadt für Freizeitpiloten faktisch kaum durchführbar.
Die Kaiserburg selbst ist Eigentum der Bayerischen Schlösserverwaltung. Das Starten oder Landen einer Drohne auf dem Burggelände erfordert deren Genehmigung. Überflüge in der offenen Kategorie sind nur zulässig, wenn alle Abstands- und Personenregeln eingehalten werden.
Das ehemalige Reichsparteitagsgelände im Südosten der Stadt — mit Kongresshalle, Zeppelinfeld und dem Dokumentationszentrum — ist ein sensibler historischer Ort. Drohnenflüge sind dort nicht generell verboten, erfordern aber besondere Sensibilität. Das Gelände ist teilweise im Besitz der Stadt Nürnberg; das Starten und Landen kann durch die städtische Verwaltung eingeschränkt werden.
Bei Großveranstaltungen (z. B. Norisring-Rennen, Festivals am Dutzendteich) werden temporäre Flugbeschränkungszonen eingerichtet. Prüfen Sie NOTAM vor Ihrem Flug.
Die Pegnitz fließt durch das Stadtgebiet und bietet mit ihren Grünstreifen potenzielle Flugflächen. Beachten Sie jedoch: Entlang der Pegnitz befinden sich zahlreiche Wohngebiete, und der Fluss selbst liegt teilweise innerhalb der Altstadt. In der Unterkategorie A3 ist ein Abstand von 150 m zu Personen und Bebauung einzuhalten.
Der Nürnberger Reichswald südlich und östlich der Stadt ist ein ausgedehntes Waldgebiet, das teilweise als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Drohnenflüge im Wald können die Fauna stören; in Naturschutzgebieten innerhalb des Reichswalds sind Drohnenflüge ohne Sondergenehmigung verboten.
In Deutschland besteht eine ausnahmslose Versicherungspflicht für alle Drohnen — unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck. Auch Sub-250-g-Drohnen ohne Kamera benötigen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Fliegen ohne gültige Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG.
Verstöße gegen die Drohnenvorschriften werden nach LuftVG §§58 und 59 mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet. Bei Gefährdung des Flugverkehrs am NUE können strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §§315 und 315a hinzukommen. Die Polizei Mittelfranken und die Bundespolizei am Flughafen überwachen die Einhaltung der Vorschriften.
Geeignete Gebiete finden sich vor allem südlich und östlich der Innenstadt, außerhalb der NUE-Kontrollzone: offene Flächen im Knoblauchsland (nördlich, sofern außerhalb der CTR), im Nürnberger Süden Richtung Feucht und Wendelstein oder am Stadtrand Richtung Lauf an der Pegnitz. Landwirtschaftliche Flächen und freie Felder eignen sich für Flüge in der Unterkategorie A3.
Nutzen Sie die DFS-App oder das Geo-Zonen-Portal des LBA, um die aktuellen Einschränkungen und die exakten Grenzen der NUE-Kontrollzone in Echtzeit zu prüfen.
Nürnberg bietet mit Kaiserburg, Altstadt und Pegnitztal spektakuläre Motive — doch der stadtnahe Flughafen NUE, die belebten historischen Bereiche und Großveranstaltungsflächen erfordern sorgfältige Flugplanung. Registrieren Sie sich beim LBA, schließen Sie eine Versicherung ab und prüfen Sie vor jedem Flug die geografischen Zonen nach LuftVO §21h — dann steht einem regelkonformen Flug in Nürnberg nichts im Wege.
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