Kurze Antwort: Ja, in München darf man grundsätzlich eine Drohne fliegen — allerdings mit strengen Auflagen. Der Flughafen MUC erzeugt eine weitreichende Kontrollzone, die Allianz Arena und der Olympiapark sind bei Veranstaltungen gesperrt, und die bayerische Schlösserverwaltung untersagt Drohnenflüge über ihren Liegenschaften. LBA-Registrierung und Versicherung sind Pflicht.
München unterliegt — wie alle deutschen Städte — der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und der ergänzenden deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die nationale Aufsichtsbehörde. Für die meisten Freizeitpiloten gilt die offene Kategorie mit den Unterkategorien A1, A2 oder A3, die jeweils unterschiedliche Abstände zu unbeteiligten Personen und Gebäuden vorschreiben.
In Bayern kommen zusätzlich landesrechtliche Bestimmungen zum Naturschutz und Denkmalschutz hinzu, die das Fliegen in bestimmten Gebieten weiter einschränken können.
Vor dem ersten Flug in München ist die Registrierung als Betreiber auf lba-openuav.de erforderlich. Die Gebühren betragen €20 für natürliche Personen und €50 für Unternehmen. Die Betreiber-e-ID muss auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
Der A1/A3-Kompetenznachweis (Online-Prüfung beim LBA, €25) ist für alle Drohnen ab 250 g oder mit Kamera Pflicht. Für den A2-Kenntnisnachweis — er erlaubt Flüge bis 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen — fallen zwischen €200 und €890 bei einer anerkannten Prüfstelle an, plus €30 LBA-Gebühr.
Der Flughafen Franz Josef Strauß (MUC) liegt zwar nordöstlich von München im Erdinger Moos, doch seine Kontrollzone erstreckt sich über ein großes Gebiet. Im Kern gilt ein absolutes Flugverbot im Radius von 1,5 km um den Flughafenreferenzpunkt. Die erweiterte Kontrollzone reicht deutlich weiter und umfasst Teile der nördlichen und östlichen Vororte Münchens.
Innerhalb der MUC-Kontrollzone ist ein Drohnenflug nur mit ausdrücklicher Freigabe der DFS Deutsche Flugsicherung möglich. Der Antrag erfolgt über die zuständigen Stellen — ohne Freigabe bleibt die Drohne am Boden.
Die Allianz Arena in Fröttmaning ist bei Veranstaltungen — insbesondere Bundesliga-Spielen und Konzerten — eine temporäre Flugverbotszone. Über Menschenansammlungen ist das Fliegen in der offenen Kategorie grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für den Olympiapark bei Events im Olympiastadion oder in der Olympiahalle.
Auch außerhalb von Veranstaltungen ist das Fliegen in unmittelbarer Nähe dieser Stadien wegen der hohen Frequentierung problematisch. Beachten Sie die jeweils aktuellen NOTAM und die Ankündigungen der zuständigen Luftfahrtbehörde.
München und sein Umland beherbergen zahlreiche Schlösser, Gärten und historische Anlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung — darunter Schloss Nymphenburg, die Residenz und den Englischen Garten (teilweise). Die Schlösserverwaltung untersagt Drohnenflüge über ihren Liegenschaften. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine gesonderte Genehmigung direkt bei der Verwaltung zu beantragen.
Der Englische Garten als eine der größten innerstädtischen Grünanlagen Europas ist ein beliebtes Ziel für Drohnenpiloten — doch auch hier gelten die Abstandsregeln der offenen Kategorie: In der Unterkategorie A3 muss ein horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden, was im Englischen Garten praktisch unmöglich ist.
In Deutschland gilt eine ausnahmslose Versicherungspflicht für alle Drohnen — auch für Sub-250-g-Modelle ohne Kamera. Ohne gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung darf kein Flug stattfinden. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach LuftVG mit Bußgeld geahndet werden.
Das dicht bebaute Münchner Zentrum — Marienplatz, Altstadt, Maximilianstraße — bietet kaum legale Flugmöglichkeiten in der offenen Kategorie. Das Überfliegen von Wohngrundstücken erfordert die Zustimmung der Bewohner. Naturschutzgebiete wie die Isarauen oder das Aubinger Moos sind zusätzlich geschützt.
Die Polizei München ist bei Drohnenverstößen aktiv. Die Bußgelder nach LuftVG §§58, 59 können bis zu €50.000 betragen. Bei Gefährdung des Luftverkehrs drohen strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §§315, 315a.
Die besten Chancen für legale Drohnenflüge bieten offene Flächen im Münchner Umland — Felder südlich der Stadt Richtung Starnberg oder die Ebene westlich Richtung Fürstenfeldbruck. Prüfen Sie vor jedem Flug die DFS-App und das Geo-Zonen-Portal des LBA. Im Münchner Stadtgebiet selbst ist die Unterkategorie A3 aufgrund der Abstandsregeln kaum praktikabel.
Für gewerbliche Flüge — etwa Immobilienfotografie oder Baudokumentation — kann das FastFlight-Verfahren des LBA (vereinfachtes SAIL-II-VLOS, seit Dezember 2025) eine Option sein. Konsultieren Sie vorab die geografischen Zonen und sichern Sie alle erforderlichen Genehmigungen.
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