Kurze Antwort: Ja, in Mönchengladbach darf man grundsätzlich eine Drohne fliegen — mit Einschränkungen. Die Stadt liegt im erweiterten Einflussbereich des Flughafens Düsseldorf (DUS), nur etwa 25 km östlich. Der ehemalige NATO-Militärflugplatz Mönchengladbach (MGL) kann als Sonderlandeplatz noch Luftraumrestriktionen aufweisen. Die Niederrhein-Landschaft bietet jedoch gute Möglichkeiten in den Außenbereichen. LBA-Registrierung, Versicherung und Geo-Zonen-Prüfung sind Pflicht.
In Mönchengladbach gelten die EU-Drohnenvorschriften nach der Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige Behörde. Nordrhein-Westfalen hat keine landesspezifischen Drohnengesetze über das Bundesrecht (LuftVO, LuftVG) hinaus.
Flüge in der offenen Kategorie sind unter 120 m Höhe und in Sichtweite (VLOS) möglich. Die Unterkategorien A1, A2 und A3 regeln den Abstand zu unbeteiligten Personen und Wohngebieten. Im Vergleich zu den Großstädten des Ruhrgebiets bietet Mönchengladbach durch seine aufgelockerte Stadtstruktur und die Niederrhein-Randlage bessere Bedingungen für Drohnenflüge in den Außenbereichen.
Jeder Drohnenbetreiber muss sich auf lba-openuav.de registrieren (€20 Privatpersonen, €50 Unternehmen). Die e-ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Der A1/A3-Kompetenznachweis ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera verpflichtend (Online-Prüfung, €25). Der A2-Kenntnisnachweis erfordert eine zusätzliche Prüfung bei einer anerkannten Stelle (€200-€890, plus €30 LBA-Gebühr).
Der Flughafen Düsseldorf (DUS) liegt etwa 25 km östlich von Mönchengladbach. Die ausgedehnte Kontrollzone (CTR) und die An- und Abflugverfahren von DUS können — je nach Pistenrichtung und Verkehrslage — den östlichen und nordöstlichen Mönchengladbacher Luftraum beeinflussen. Prüfen Sie stets die aktuellen CTR-Grenzen über die DFS-App.
Der ehemalige NATO-Militärflugplatz Mönchengladbach (MGL) im Stadtteil Wanlo wurde zivil umgenutzt und dient teilweise als Sonderlandeplatz. Je nach aktuellem Betriebsstatus können Platzrunde und lokale Beschränkungen gelten. Informieren Sie sich über den aktuellen Status des MGL auf dem LBA-Geo-Zonen-Portal und bei der örtlichen Flugleitung, bevor Sie in der Nähe des ehemaligen Flugplatzes fliegen.
Auch der Flughafen Niederrhein (Weeze/NRN), etwa 60 km nordwestlich, hat keinen direkten Einfluss auf den Mönchengladbacher Luftraum. Dennoch können temporäre NOTAM bei Großereignissen wirksam werden.
Der Borussia-Park — Stadion des Fußball-Bundesligisten Borussia Mönchengladbach mit einer Kapazität von über 54.000 Zuschauern — liegt im Stadtteil Hardterbroich-Pesch. Bei Spieltagen und Großveranstaltungen werden regelmäßig temporäre Flugbeschränkungszonen (ED-R) eingerichtet.
Das Überfliegen von Stadien und Sportveranstaltungen mit Menschenansammlungen ist in der offenen Kategorie generell verboten. Die temporären ED-R-Zonen können sich über einen größeren Radius als das unmittelbare Stadiongelände erstrecken. Prüfen Sie NOTAM vor jedem Flug an Spieltagen — auch wenn Ihr geplanter Startort mehrere Kilometer entfernt liegt.
Mönchengladbach hat eine besondere Stadtstruktur als ehemalige Doppelstadt: Die beiden Kerne Gladbach (um den Abteiberg) und Rheydt (um den Marktplatz) sind durch Zwischenbebauung zusammengewachsen. Diese polyzentrische Struktur bietet zwischen den Kernen und in den Randbereichen mehr offene Flächen als vergleichbar große Ruhrgebietsstädte.
Das Abteiberg-Museum und der Alte Markt in Gladbach sowie der Marktplatz in Rheydt sind touristisch und kommerziell frequentiert. Über Menschenansammlungen — bei Märkten, Stadtfesten oder dem Gladbacher Weihnachtsmarkt — ist das Fliegen in der offenen Kategorie verboten.
Die Niederrhein-Region westlich und nördlich von Mönchengladbach bietet eine offene, landwirtschaftlich geprägte Landschaft mit potenziell guten Flugbedingungen. Allerdings stehen Teile der Niers-Aue, die Kendel-Feuchtgebiete und einzelne Waldgebiete unter Natur- oder Landschaftsschutz.
Drohnenflüge in Naturschutzgebieten sind ohne Sondergenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde verboten. Die genauen Grenzen der Schutzgebiete können über das Landesumweltamt NRW (LANUV) oder die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach abgefragt werden.
Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland ohne Ausnahme Pflicht — unabhängig von Gewicht, Bauart oder Einsatzzweck. Fliegen ohne gültige Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG.
Verstöße gegen die Drohnenvorschriften werden nach LuftVG §§58 und 59 mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet. Bei Verstößen im Bereich der DUS-Kontrollzone, über dem Borussia-Park bei Spieltagen oder im Bereich des MGL-Flugplatzes drohen verschärfte Konsequenzen. Die Polizei NRW überwacht die Einhaltung der Vorschriften.
Geeignete Fluggebiete finden sich vor allem in den westlichen und südwestlichen Randbereichen: landwirtschaftliche Flächen in Richtung Wickrath, Wanlo (sofern außerhalb der MGL-Beschränkungszone) und Jüchen sowie offene Niederrhein-Flächen nördlich in Richtung Korschenbroich und Viersen. Prüfen Sie die DFS-App und das LBA-Geo-Zonen-Portal auf aktuelle Einschränkungen.
Mönchengladbach bietet im Vergleich zu den dichteren Ruhrgebietsstädten bessere Bedingungen für Drohnenpiloten. Die polyzentrische Struktur und die Niederrhein-Randlage schaffen offene Fluggebiete. Mit ordnungsgemäßer LBA-Registrierung auf lba-openuav.de, gültiger Versicherung und Prüfung der Geo-Zonen nach LuftVO §21h — insbesondere DUS-CTR und MGL-Status — ist regelkonformes Fliegen in Mönchengladbachs Außenbereichen möglich.
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