Kurze Antwort: Ja, in Hannover darf man eine Drohne fliegen — doch der Flughafen Hannover-Langenhagen (HAJ) mit seiner ausgedehnten Kontrollzone, das Messegelände und die innerstädtische Bebauung schaffen zahlreiche Einschränkungen. LBA-Registrierung, Versicherung und Kenntnis der geografischen Zonen nach LuftVO §21h sind Pflicht.
In Hannover gelten die EU-Drohnenvorschriften nach der Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige Behörde für Registrierung, Prüfungen und Überwachung des unbemannten Luftverkehrs. Niedersachsen hat keine landesspezifischen Drohnenregeln, die über das Bundesrecht hinausgehen — es gelten die bundesweit einheitlichen Vorschriften.
Drohnenflüge in der offenen Kategorie sind unter 120 m Höhe und in Sichtweite des Piloten möglich. Die Unterkategorien A1 (Sub-250-g-Drohnen nahe Personen), A2 (reduzierter Abstand mit A2-Nachweis) und A3 (150 m Abstand zu Personen und Bebauung) bestimmen die zulässigen Flugbedingungen.
Jeder Drohnenbetreiber muss sich vor dem ersten Flug auf lba-openuav.de registrieren. Kosten: €20 für Privatpersonen, €50 für Unternehmen. Die e-ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Der A1/A3-Kompetenznachweis (€25 Online-Prüfung beim LBA) ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera erforderlich. Der A2-Kenntnisnachweis kostet €200 bis €890 bei einer anerkannten Prüfstelle, zuzüglich €30 LBA-Gebühr.
Der Flughafen Hannover-Langenhagen (HAJ) liegt nördlich der Stadt und ist einer der größten Flughäfen Norddeutschlands. Seine Kontrollzone (CTR) erstreckt sich über weite Teile des nördlichen Stadtgebiets bis in die Innenstadt hinein. Im Umkreis von 1,5 km um den Flughafenreferenzpunkt ist jeder Drohnenflug ausnahmslos verboten.
Innerhalb der erweiterten Kontrollzone gelten gestaffelte Höhenbeschränkungen. Ein Flug erfordert dort die vorherige Freigabe der DFS (Deutsche Flugsicherung) über das DIPUL-System. Ohne diese Genehmigung ist kein Drohnenstart zulässig — unabhängig von Gewichtsklasse oder Einsatzzweck.
Besonders relevant: Die HAJ-Kontrollzone kann sich — abhängig vom Flugbetrieb — zeitweise ausdehnen. Prüfen Sie NOTAM und aktuelle Geo-Zonen stets unmittelbar vor Ihrem geplanten Flug.
Das Hannover Messegelände (eines der größten weltweit) liegt im Süden der Stadt. Während der Messen — etwa der Hannover Messe, der CeBIT-Nachfolgeevents oder der Agritechnica — gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen. Drohnenflüge über dem Messegelände und in der unmittelbaren Umgebung können durch temporäre Flugbeschränkungszonen (ED-R) untersagt werden.
Auch außerhalb der Messezeiten ist das Überfliegen von Industrieanlagen und Großveranstaltungsgeländen nach LuftVO eingeschränkt. Das Messegelände selbst ist Privatgelände — das Starten oder Landen einer Drohne erfordert die Genehmigung des Betreibers (Deutsche Messe AG).
Der Maschsee ist das zentrale Naherholungsgebiet Hannovers. Bei gutem Wetter und Veranstaltungen (Maschseefest) ist das Seeufer stark frequentiert. In der offenen Kategorie dürfen über Menschenansammlungen keine Drohnen geflogen werden. Auch außerhalb von Veranstaltungen erfordert ein Flug am Maschsee Vorsicht: Die Unterkategorie A3 verlangt 150 m Abstand zu Erholungsgebieten und Bebauung.
Die Innenstadt rund um Kröpcke, das Neue Rathaus und die Herrenhäuser Gärten ist dicht bebaut und belebt. Drohnenflüge sind dort zwar nicht kategorisch verboten, aber die praktischen Anforderungen der offenen Kategorie — insbesondere der Abstand zu Personen und Gebäuden — schränken die Möglichkeiten erheblich ein.
Die Herrenhäuser Gärten sind eine der bedeutendsten barocken Gartenanlagen Europas. Als öffentliche Parkanlage unterliegen sie dem Hausrecht der Landeshauptstadt Hannover. Das Starten und Landen von Drohnen auf dem Gelände kann durch die Parkordnung untersagt sein — informieren Sie sich beim zuständigen Grünflächenamt.
Der Eilenriede-Stadtwald — einer der größten Stadtwälder Europas — bietet theoretisch offene Flächen, liegt aber mitten im Stadtgebiet. Drohnenflüge über dem Wald können die dort lebende Fauna stören und sind im Bereich von Naturschutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz eingeschränkt.
In Deutschland gilt eine ausnahmslose Versicherungspflicht für alle Drohnen. Auch Sub-250-g-Drohnen ohne Kamera benötigen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den EU-Mindestdeckungssummen entspricht. Fliegen ohne Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG.
Verstöße gegen die Drohnenvorschriften können nach LuftVG §§58 und 59 mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet werden. Bei Gefährdung des Flugverkehrs am HAJ drohen strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §§315 und 315a. Die Polizei Hannover und die Bundespolizei am Flughafen überwachen die Einhaltung der Vorschriften aktiv.
Geeignete Fluggebiete finden sich vor allem außerhalb der HAJ-Kontrollzone: in den südlichen Stadtteilen, im Umland Richtung Hildesheimer Börde oder in ländlichen Gebieten der Region Hannover. Offene Felder und landwirtschaftliche Flächen — fern von Bebauung und Personen — eignen sich für Flüge in der Unterkategorie A3.
Vor jedem Flug sollten Sie die DFS-App oder das Geo-Zonen-Portal des LBA nutzen, um die aktuellen Einschränkungen in Echtzeit zu prüfen. Insbesondere während Messezeiten können temporäre Beschränkungen kurzfristig aktiviert werden.
Hannover stellt Drohnenpiloten vor die typischen Herausforderungen einer Großstadt mit internationalem Flughafen: ausgedehnte Kontrollzone, belebte Innenstadt und Großveranstaltungsgelände. Mit ordnungsgemäßer LBA-Registrierung, gültiger Versicherung und sorgfältiger Prüfung der geografischen Zonen nach LuftVO §21h ist regelkonformes Fliegen in Hannover jedoch möglich — vor allem in den weniger dicht besiedelten Außenbereichen.
€19,99/Drohne/Monat — Know before you fly.