Kurze Antwort: Ja, in Duisburg darf man eine Drohne fliegen. Die Stadt hat keinen eigenen Verkehrsflughafen, was den Luftraum im Vergleich zu vielen anderen Großstädten vereinfacht. Dennoch erzeugen der nahe Flughafen Düsseldorf (DUS), der Industriehafen, die Bundeswasserstraßen Rhein und Ruhr sowie Naturschutzgebiete erhebliche Einschränkungen. LBA-Registrierung, Versicherung und Geo-Zonen-Prüfung sind Pflicht.
In Duisburg gelten die EU-Drohnenvorschriften nach der Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige Behörde. Nordrhein-Westfalen hat keine landesspezifischen Drohnengesetze über das Bundesrecht hinaus.
Flüge in der offenen Kategorie sind unter 120 m Höhe und in Sichtweite (VLOS) möglich. Die Unterkategorien A1 (Sub-250-g-Drohnen), A2 (reduzierter Personenabstand mit A2-Nachweis) und A3 (150 m Abstand zu Personen und Bebauung) definieren die Flugbedingungen.
Die Registrierung als Betreiber auf lba-openuav.de ist vor dem ersten Flug Pflicht. Kosten: €20 (Privatpersonen), €50 (Unternehmen). Die e-ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Der A1/A3-Kompetenznachweis (€25 Online-Prüfung) ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera erforderlich. Der A2-Kenntnisnachweis kostet €200 bis €890 bei einer anerkannten Prüfstelle, zuzüglich €30 LBA-Gebühr.
Duisburg besitzt keinen eigenen Verkehrsflughafen — ein Vorteil für Drohnenpiloten im Vergleich zu Nachbarstädten wie Düsseldorf oder Essen. Dennoch kann sich die Kontrollzone des Flughafens Düsseldorf (DUS) — nur etwa 20 km südöstlich — in den südlichen und östlichen Bereich Duisburgs erstrecken, insbesondere in Höhenlagen.
Prüfen Sie vor jedem Flug in Duisburg die aktuellen Geo-Zonen und die Ausdehnung der DUS-CTR über die DFS-App oder das Geo-Zonen-Portal des LBA. Auch der Flugplatz Duisburg-Mülheim (EDLD) — ein Verkehrslandeplatz — erzeugt eine eigene Platzrunde und Einschränkungen im Osten des Stadtgebiets.
Duisburg liegt am Zusammenfluss von Rhein und Ruhr und beherbergt den größten Binnenhafen Europas (duisport). Der Rhein und die Ruhr sind Bundeswasserstraßen — das Überfliegen von Schiffen, Schleusen und Hafenanlagen erfordert besondere Rücksichtnahme und kann nach LuftVO eingeschränkt sein.
Das Industriehafengebiet (duisport) umfasst ausgedehnte Industrieanlagen, Kräne, Containerterminals und Gleisanlagen. Das Überfliegen dieser Anlagen ohne Genehmigung des Betreibers ist untersagt. Auch die Rheinbrücken und der intensive Schiffsverkehr stellen operative Herausforderungen dar.
Die Ruhrauen und Rheinauen bieten hingegen offenere Flächen — beachten Sie aber den Naturschutzstatus (siehe unten).
Der Duisburger Innenhafen hat sich vom Industriehafen zum kulturellen und gastronomischen Zentrum gewandelt. Das Areal mit Museum Küppersmühle, dem Garten der Erinnerung und den Gastronomiebetrieben ist bei gutem Wetter stark frequentiert. Über Menschenansammlungen ist das Fliegen in der offenen Kategorie verboten.
Die Duisburger Innenstadt rund um den König-Heinrich-Platz, das Stadttheater und die Salvatorkirche ist dicht bebaut. Drohnenflüge sind dort nicht kategorisch verboten, aber die Abstands- und Personenregeln der offenen Kategorie schränken die Möglichkeiten stark ein.
Der Landschaftspark Duisburg-Nord — ein ehemaliges Hüttenwerk, heute Industriekultur-Highlight und Veranstaltungsort — bietet spektakuläre Motive für Drohnenfotografie. Das Gelände ist öffentlich zugänglich, unterliegt aber dem Hausrecht des Betreibers. Das Starten und Landen einer Drohne auf dem Parkgelände erfordert die Genehmigung der Parkverwaltung.
Bei Veranstaltungen (Konzerte, Kletterevents, Tauchevents im Gasometer) können temporäre Flugbeschränkungen gelten. Prüfen Sie NOTAM und informieren Sie sich vor Ort.
Duisburg besitzt trotz seiner industriellen Prägung bedeutende Naturschutzgebiete. Die Rheinaue Walsum, die Ruhrauen und die Sechs-Seen-Platte (Landschaftsschutzgebiet) sind geschützte Bereiche, in denen Drohnenflüge die Fauna stören können. In Naturschutzgebieten sind Drohnenflüge nach dem Bundesnaturschutzgesetz ohne Sondergenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde eingeschränkt oder verboten.
In Deutschland gilt eine ausnahmslose Versicherungspflicht für alle Drohnen. Auch Sub-250-g-Drohnen ohne Kamera benötigen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Fliegen ohne gültige Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG.
Verstöße gegen die Drohnenvorschriften können nach LuftVG §§58 und 59 mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet werden. Bei Gefährdung der Schifffahrt oder des Flugverkehrs drohen zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei Duisburg und die Wasserschutzpolizei kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften.
Duisburg bietet dank des fehlenden eigenen Verkehrsflughafens vergleichsweise gute Möglichkeiten. Offene Flächen im Norden (Walsum, Baerl) und Westen des Stadtgebiets, landwirtschaftliche Flächen und Industriebrachen abseits von Naturschutzgebieten eignen sich für Flüge in der Unterkategorie A3.
Vor jedem Flug sollten Sie die DFS-App oder das LBA-Geo-Zonen-Portal konsultieren, um die aktuelle DUS-CTR-Ausdehnung, den EDLD-Status und NOTAM zu prüfen.
Duisburg ist für Drohnenpiloten günstiger als viele andere Ruhrgebietsstädte: kein eigener Verkehrsflughafen, weite industrielle und ländliche Flächen. Die Herausforderungen liegen in den Bundeswasserstraßen Rhein und Ruhr, dem Industriehafen und den Naturschutzgebieten. Mit ordnungsgemäßer LBA-Registrierung, gültiger Versicherung und Prüfung der geografischen Zonen nach LuftVO §21h steht einem regelkonformen Flug in Duisburg nichts im Wege.
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