Kurze Antwort: In Düsseldorf darf man grundsätzlich eine Drohne fliegen — aber der Flughafen DUS direkt im Norden der Stadt erzeugt eine weitreichende Kontrollzone, die große Teile des Stadtgebiets überlagert. Die Altstadt am Rhein ist als verdichtetes Gebiet zusätzlich eingeschränkt. LBA-Registrierung, Kompetenznachweis und Drohnenversicherung sind Pflicht.
Der Flughafen Düsseldorf (DUS) ist der drittgrößte Flughafen Deutschlands und liegt direkt am nördlichen Stadtrand — nur etwa 7 km vom Stadtzentrum entfernt. Seine Kontrollzone erstreckt sich über den gesamten nördlichen und zentralen Teil Düsseldorfs, einschließlich der Stadtteile Lohausen, Stockum, Golzheim und Teile der Innenstadt.
Im Kern gilt ein absolutes Flugverbot im 1,5-km-Radius um den Flughafenreferenzpunkt. Die erweiterte Kontrollzone reicht über Ratingen, Meerbusch und Kaiserswerth. Ohne eine ausdrückliche Freigabe der DFS Deutsche Flugsicherung ist kein Drohnenflug innerhalb der Kontrollzone erlaubt.
Wie überall in Deutschland müssen Drohnenpiloten in Düsseldorf beim LBA registriert sein (lba-openuav.de, €20 privat / €50 gewerblich). Der A1/A3-Kompetenznachweis (€25 LBA-Gebühr) ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera Pflicht. Der A2-Kenntnisnachweis für Flüge näher an unbeteiligten Personen kostet €200 bis €890 bei einer anerkannten Prüfstelle, plus €30 LBA-Gebühr.
Die Düsseldorfer Altstadt — die sogenannte „längste Theke der Welt" — ist eines der am stärksten frequentierten Gebiete der Stadt. Drohnenflüge über Menschenansammlungen sind in der offenen Kategorie verboten. Insbesondere am Wochenende und bei Veranstaltungen (Karneval, Japan-Tag, Kirmes) ist die Altstadt für Drohnen tabu.
Das Rheinufer mit der Rheinuferpromenade und dem MedienHafen bietet zwar attraktive Motive, liegt aber in einem verdichteten urbanen Bereich. Die Abstandsregeln der Unterkategorie A3 (150 m zu Wohn- und Erholungsgebieten) sind hier nicht einhaltbar. A1 und A2 erfordern entsprechende Drohnenklassen und Kompetenznachweise.
Der Rhein als Bundeswasserstraße darf grundsätzlich überflogen werden, solange der Schiffsverkehr nicht gefährdet wird. In Düsseldorf liegt der Rhein jedoch innerhalb der DUS-Kontrollzone — eine DFS-Freigabe ist daher erforderlich. Die Rheinkniebrücke, Oberkasseler Brücke und andere Rheinquerungen sind als Verkehrsinfrastruktur besonders geschützt.
Der MedienHafen mit den bekannten Gehry-Bauten ist architektonisch reizvoll für Luftaufnahmen. Das Gebiet ist jedoch dicht bebaut und liegt innerhalb der Kontrollzone. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung in der spezifischen Kategorie erforderlich. Das FastFlight-Verfahren des LBA (SAIL II VLOS, seit Dezember 2025) kann den Genehmigungsprozess vereinfachen.
Die Messe Düsseldorf und die Merkur Spiel-Arena liegen im Norden der Stadt — direkt in der Kernzone der DUS-Kontrollzone. Bei Veranstaltungen werden zusätzlich temporäre Flugverbotszonen (NOTAM) eingerichtet. Über Menschenansammlungen in und um die Arena ist das Fliegen in der offenen Kategorie verboten.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen in Deutschland — ohne Ausnahme, auch für Sub-250-g-Modelle. Verstöße werden nach LuftVG §§58, 59 mit Bußgeldern bis €50.000 geahndet. Bei Gefährdung des Luftverkehrs am DUS drohen strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §§315, 315a. Die BFU untersucht Drohnenunfälle.
Die besten Chancen für legale Drohnenflüge bestehen im südlichen Düsseldorf und im angrenzenden Umland. Felder und offene Flächen Richtung Hilden, Benrath (sofern außerhalb des Schlosspark-Bereichs) oder am Unterbacher See können geeignet sein — prüfen Sie aber stets die Grenzen der Kontrollzone.
Östlich von Düsseldorf bieten das Neandertal und die Wälder am Stadtrand Möglichkeiten in der Unterkategorie A3. Nutzen Sie die DFS-App und das Geo-Zonen-Portal des LBA vor jedem Flug, um aktuelle Einschränkungen und NOTAM zu prüfen.
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