Kurze Antwort: Ja, Drohnenfliegen ist in Dortmund erlaubt. Der Flughafen Dortmund (DTM) ist ein kleinerer Regionalflughafen mit einer kompakteren Kontrollzone als die großen Verkehrsflughäfen. Dennoch gelten am Signal Iduna Park, über Industriegebieten und in Naturschutzgebieten Einschränkungen. LBA-Registrierung und Versicherung sind Pflicht.
In Dortmund gelten die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und die deutsche LuftVO. Das LBA ist die zuständige Behörde. Die Registrierung auf lba-openuav.de kostet €20 für Privatpersonen und €50 für Unternehmen. Der A1/A3-Kompetenznachweis (€25 LBA) ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera erforderlich. Der A2-Kenntnisnachweis kostet €200 bis €890 plus €30 LBA-Gebühr.
Dortmund liegt im dicht besiedelten Ruhrgebiet. Die Metropolregion zeichnet sich durch zahlreiche benachbarte Städte und überlappende Kontrollzonen aus — ein Flug, der in Dortmund startet, kann in den Kontrollbereich eines benachbarten Flughafens eindringen.
Der Flughafen Dortmund (DTM) liegt im Osten der Stadt im Stadtteil Wickede. Als Regionalflughafen hat DTM eine kleinere Kontrollzone als die großen Verkehrsflughäfen — dennoch gilt im 1,5-km-Radius um den Flughafenreferenzpunkt ein absolutes Flugverbot. Die erweiterte Kontrollzone umfasst die östlichen Stadtteile und Teile von Unna und Holzwickede.
Für Flüge innerhalb der DTM-Kontrollzone ist eine DFS-Freigabe erforderlich. Die Flughafenöffnungszeiten des DTM (kein 24-Stunden-Betrieb) bedeuten, dass die Kontrollzone außerhalb der Betriebszeiten weniger aktiv sein kann — eine DFS-Anfrage bleibt aber dennoch erforderlich.
Der Signal Iduna Park — Europas größtes Fußballstadion mit Stehplätzen und Heimstätte von Borussia Dortmund — ist bei Spielen und Veranstaltungen eine strikte Flugverbotszone. Temporäre NOTAM werden regelmäßig bei Bundesliga-Spielen, Champions-League-Partien und Konzerten eingerichtet.
Über Menschenansammlungen im und um das Stadion ist das Fliegen in der offenen Kategorie grundsätzlich verboten. Auch die Bereiche rund um den Westfalenpark und die Westfalenhallen sind bei Events betroffen. Die Polizei Dortmund überwacht den Luftraum rund um das Stadion aktiv.
Dortmund liegt im Herzen des Ruhrgebiets — einer Region, die durch Industrieanlagen, ehemalige Zechen und eine dichte urbane Struktur geprägt ist. Über aktiven Industrieanlagen, Kraftwerken und kritischer Infrastruktur ist das Fliegen untersagt. Ehemalige Industriegelände wie das Dortmunder U oder die Kokerei Hansa können je nach Nutzung und Veranstaltung eingeschränkt sein.
Der Dortmund-Ems-Kanal und der Dortmunder Hafen sind als Verkehrsinfrastruktur und Industriegebiet besonders sensibel. Drohnenflüge über dem Hafengebiet erfordern Genehmigungen.
Dortmund verfügt über zahlreiche Grünflächen und Naturschutzgebiete. Der Rombergpark, der Westfalenpark und das Naturschutzgebiet Dellwiger Bachtal unterliegen besonderem Schutz. Der Phoenixsee — ein beliebtes Naherholungsgebiet — ist aufgrund der hohen Besucherfrequenz und umliegenden Wohnbebauung für Drohnenflüge in der Unterkategorie A3 nicht geeignet.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen in Deutschland — auch Sub-250-g-Modelle ohne Kamera. Verstöße gegen die Drohnenvorschriften können nach LuftVG §§58, 59 mit Bußgeldern bis €50.000 geahndet werden. Strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §§315, 315a drohen bei Gefährdung des Luftverkehrs. Die BFU untersucht Drohnenunfälle.
Die besten Möglichkeiten bestehen in den ländlichen Randgebieten südlich von Dortmund — Richtung Sauerland — und in den Feldern nördlich der Stadt Richtung Lünen und Waltrop. Das Ardeygebirge im Süden bietet offene Flächen abseits der Bebauung.
Im Stadtgebiet ist die Unterkategorie A3 aufgrund der Abstandsregel (150 m zu Wohn- und Erholungsgebieten) schwierig. Prüfen Sie vor jedem Flug die DFS-App und das Geo-Zonen-Portal des LBA. Das FastFlight-Verfahren (SAIL II VLOS, seit Dezember 2025) kann gewerblichen Piloten den Zugang zur spezifischen Kategorie erleichtern.
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