Kurze Antwort: Ja, Drohnenfliegen ist in Bremen erlaubt — jedoch mit klaren Einschränkungen. Der Flughafen Bremen (BRE) liegt mitten im Stadtgebiet und erzeugt eine ausgedehnte Kontrollzone. Die historische Altstadt, die Weser-Uferpromenaden und zahlreiche Naturschutzgebiete unterliegen zusätzlichen Beschränkungen. Registrierung beim LBA, eine Drohnenversicherung und Kenntnis der geografischen Zonen sind Pflicht.
In Bremen gelten — wie in jedem EU-Mitgliedstaat — die Vorschriften der EU-Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige nationale Behörde für die Registrierung von Drohnenbetreibern, die Erteilung von Kompetenznachweisen und die Überwachung des unbemannten Luftverkehrs in Deutschland.
Drohnenflüge in der offenen Kategorie (Open Category) sind unter 120 m Höhe und in Sichtweite des Piloten ohne gesonderte Genehmigung möglich. Die Unterkategorien A1, A2 und A3 regeln dabei, wie nah Sie an unbeteiligte Personen und bebaute Gebiete heranfliegen dürfen. Für die meisten Freizeitpiloten in Bremen ist die Unterkategorie A1 (Sub-250-g-Drohnen) oder A3 (Abstand zu Personen und Bebauung) relevant.
Jeder Drohnenbetreiber muss sich vor dem ersten Flug auf dem Portal lba-openuav.de als Betreiber registrieren. Die Gebühr beträgt €20 für natürliche Personen und €50 für Unternehmen oder juristische Personen. Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Betreiber-ID (e-ID), die sichtbar an jeder Ihrer Drohnen angebracht werden muss.
Für Drohnen ab 250 g Startmasse oder mit Kamera ist der A1/A3-Kompetenznachweis erforderlich. Diese Online-Prüfung beim LBA kostet €25. Der weiterführende A2-Kenntnisnachweis — erforderlich für Flüge in geringerem Abstand zu unbeteiligten Personen — wird bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle abgelegt und kostet zwischen €200 und €890 (zuzüglich €30 LBA-Gebühr).
Die besondere Herausforderung in Bremen: Der Flughafen Bremen (BRE) liegt nur etwa 3,5 km südlich der Innenstadt. Die Kontrollzone (CTR) des Flughafens erstreckt sich über weite Teile des Stadtgebiets. Im Umkreis von 1,5 km um den Flughafenreferenzpunkt ist jeder Drohnenflug ausnahmslos verboten.
Auch außerhalb dieser Kernzone gelten innerhalb der BRE-Kontrollzone strenge Höhenbeschränkungen. Ein Flug ist dort nur mit vorheriger Freigabe durch die DFS (Deutsche Flugsicherung) zulässig. Die Freigabe kann über das DIPUL-System beantragt werden. Ohne diese Genehmigung darf keine Drohne starten — unabhängig von Gewicht oder Kategorie.
In der Praxis bedeutet dies: Wer in der Bremer Neustadt, der Überseestadt oder im Viertel eine Drohne starten möchte, befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits innerhalb der BRE-Kontrollzone und muss eine DFS-Freigabe einholen.
Die historische Bremer Altstadt rund um den Marktplatz, das Rathaus (UNESCO-Welterbe), den Bremer Roland und den St. Petri Dom ist ein stark frequentierter Bereich. Drohnenflüge in der offenen Kategorie A1 oder A2 über diesen Bereichen erfordern besondere Vorsicht. Über Menschenansammlungen — etwa bei Wochenmärkten, dem Bremer Freimarkt oder Veranstaltungen auf dem Marktplatz — ist das Fliegen in der offenen Kategorie verboten.
Das Überfliegen denkmalgeschützter Gebäude selbst ist nicht per se verboten, doch die praktischen Einschränkungen durch Personenaufkommen, BRE-Kontrollzone und Bebauungsdichte machen Drohnenflüge in der Altstadt für Freizeitpiloten äußerst schwierig. Gewerbliche Aufnahmen — etwa für Architektur- oder Tourismusdokumentationen — erfordern in der Regel eine Genehmigung in der spezifischen Kategorie.
Die Weser durchfließt Bremen von Süd nach Nord und bietet auf den ersten Blick attraktive Flugperspektiven. Beachten Sie jedoch: Die Schifffahrtsstraße Weser ist ein Bundeswasserstraße — Flüge über der Weser können die Schifffahrt gefährden und erfordern besondere Rücksichtnahme. Im Bereich des Hafens und der Überseestadt gelten zudem die Einschränkungen der BRE-Kontrollzone.
Das Überfliegen von Hafenanlagen, Schleusen und Industriegebieten ist nach LuftVO untersagt, sofern der Betreiber dies nicht ausdrücklich gestattet hat. Die Schlachte-Promenade und das Weser-Stadion (wohninvest WESERSTADION) fallen bei Veranstaltungen ebenfalls unter das Verbot des Überflugs von Menschenansammlungen.
Bremen besitzt trotz seiner überschaubaren Fläche mehrere Naturschutzgebiete, in denen Drohnenflüge eingeschränkt oder verboten sind. Das Hollerland, die Borgfelder Wümmewiesen und das Werderland sind geschützte Gebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Drohnenflüge können dort als Störung wildlebender Tiere gewertet werden und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der Bürgerpark und der Stadtwald sind stark frequentierte Erholungsgebiete. Auch hier gilt: Über Personengruppen darf in der offenen Kategorie nicht geflogen werden. In der Unterkategorie A3 müssen Sie einen horizontalen Abstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten.
In Deutschland gilt eine ausnahmslose Versicherungspflicht für alle Drohnen — unabhängig von Gewicht, Einsatzzweck oder Kategorie. Auch eine Sub-250-g-Drohne ohne Kamera benötigt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese muss den EU-Mindestdeckungssummen entsprechen. Fliegen ohne gültige Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Verstöße gegen die Drohnenvorschriften werden in Deutschland konsequent verfolgt. Nach LuftVG §§58 und 59 können Bußgelder von bis zu €50.000 verhängt werden. Bei Gefährdung des Flugverkehrs am BRE oder bei Verstößen gegen die ED-R-Zonen können strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §§315 und 315a hinzukommen — bis hin zu Freiheitsstrafen.
Die Bremer Polizei und die Bundespolizei am Flughafen kontrollieren die Einhaltung der Drohnenvorschriften aktiv. Insbesondere in der Nähe des Flughafens werden Drohnenflüge durch Detektionssysteme erfasst.
Trotz der umfangreichen Einschränkungen gibt es in Bremen Möglichkeiten für legale Drohnenflüge. Die Außenbereiche des Blocklands, landwirtschaftliche Flächen in Bremen-Nord und offene Flächen jenseits der BRE-Kontrollzone bieten Potenzial für Flüge in der Unterkategorie A3.
Vor jedem Flug sollten Sie die DFS-App, die Droniq-App oder das Geo-Zonen-Portal des LBA konsultieren, um die aktuellen Einschränkungen an Ihrem geplanten Startort in Echtzeit zu prüfen. Die BRE-Kontrollzone und aktuelle NOTAM können sich kurzfristig ändern.
Bremen stellt Drohnenpiloten vor besondere Herausforderungen: Der stadtnahe Flughafen BRE dominiert den Luftraum, die historische Altstadt und die Weserpromenaden sind stark frequentiert, und Naturschutzgebiete schränken die Flugmöglichkeiten weiter ein. Mit ordnungsgemäßer LBA-Registrierung, gültiger Versicherung und sorgfältiger Flugplanung unter Berücksichtigung der geografischen Zonen nach LuftVO §21h ist regelkonformes Fliegen in Bremen jedoch möglich.
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