Kurze Antwort: Ja, Drohnenfliegen ist in Bonn grundsätzlich erlaubt — jedoch mit erheblichen Einschränkungen. Die ehemalige Bundeshauptstadt beherbergt weiterhin Bundesministerien und den UN Campus, die als Sicherheitszonen gelten. Zudem erstreckt sich die Kontrollzone des Flughafens Köln/Bonn (CGN) über Teile des Bonner Stadtgebiets. LBA-Registrierung, Versicherung und sorgfältige Geo-Zonen-Prüfung sind Pflicht.
In Bonn gelten die EU-Drohnenvorschriften nach der Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige Behörde. Nordrhein-Westfalen hat keine landesspezifischen Drohnengesetze über das Bundesrecht hinaus.
Flüge in der offenen Kategorie sind unter 120 m Höhe und in Sichtweite (VLOS) möglich. Die Unterkategorien A1, A2 und A3 regeln den Abstand zu Personen und Bebauung. Für Bonns besondere Sicherheitszonen gelten zusätzliche Einschränkungen über die Standard-EU-Regeln hinaus.
Jeder Betreiber muss sich auf lba-openuav.de registrieren (€20 Privatpersonen, €50 Unternehmen). Die e-ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Der A1/A3-Kompetenznachweis (€25 Online-Prüfung) ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera erforderlich. Der A2-Kenntnisnachweis (€200-€890, plus €30 LBA-Gebühr) ermöglicht Flüge mit reduziertem Personenabstand.
Der Flughafen Köln/Bonn (CGN) liegt nordöstlich von Bonn, nur etwa 15 km vom Stadtzentrum entfernt. Seine ausgedehnte Kontrollzone (CTR) erstreckt sich über weite Teile des nördlichen und östlichen Bonner Stadtgebiets — einschließlich Beuel, Schwarzrheindorf und Teilen der Innenstadt.
Im Umkreis von 1,5 km um den Flughafenreferenzpunkt ist jeder Drohnenflug verboten. Innerhalb der erweiterten CTR gelten gestaffelte Höhenbeschränkungen. Ein Flug erfordert dort die vorherige Freigabe der DFS (Deutsche Flugsicherung) über das DIPUL-System. Ohne Freigabe darf keine Drohne starten.
Da CGN ein 24-Stunden-Flughafen ist (insbesondere Frachtverkehr), gelten die Beschränkungen rund um die Uhr — nicht nur zu typischen Verkehrszeiten.
Bonn ist als ehemalige Bundeshauptstadt weiterhin Sitz wichtiger Bundeseinrichtungen. Das Bundesviertel entlang der B9 — mit dem ehemaligen Kanzleramt (heutiger Sitz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), dem Bundeshaus (ehemaliger Bundestag), dem World Conference Center Bonn (WCCB) und weiteren Ministerien — ist eine sicherheitssensible Zone.
Drohnenflüge über oder in unmittelbarer Nähe von Bundesbehörden, Ministerien und deren Zufahrten können durch Flugbeschränkungszonen (ED-R) untersagt sein. Die genauen Grenzen dieser Zonen sind in den NOTAM und den geografischen Zonen nach LuftVO §21h veröffentlicht. Prüfen Sie diese vor jedem Flug im Bundesviertel.
Der UN Campus Bonn — Sitz des UN-Klimasekretariats (UNFCCC), des UNDP und weiterer internationaler Organisationen — befindet sich im ehemaligen Bundesviertel am Rheinufer. Der Campus genießt als internationales Gelände besonderen Schutz. Drohnenflüge über dem UN Campus oder in dessen unmittelbarer Nähe sind aus Sicherheitsgründen besonders kritisch.
Bei internationalen Konferenzen (etwa UN-Klimaverhandlungen) werden regelmäßig temporäre Flugbeschränkungszonen (ED-R) eingerichtet, die über die dauerhaften Beschränkungen hinausgehen. Prüfen Sie NOTAM vor jedem Flug in der Bonner Südstadt und im Bundesviertel.
Der Rhein durchfließt Bonn von Süd nach Nord. Als Bundeswasserstraße gelten besondere Einschränkungen: Das Überfliegen von Schiffen, Schleusen und Hafenanlagen erfordert Rücksichtnahme. Die Rheinauen südlich von Bonn (Mondorf, Hersel) können als Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt sein.
Das Siebengebirge südöstlich von Bonn — mit dem Drachenfels als bekanntestem Gipfel — ist als Naturpark und teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Drohnenflüge im Naturschutzgebiet Siebengebirge sind ohne Sondergenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde verboten. Der Drachenfels als beliebter Touristenpunkt unterliegt zudem dem Verbot des Überflugs von Menschenansammlungen.
Die Bonner Altstadt mit dem Münster, dem Marktplatz, dem Alten Rathaus und dem Beethoven-Haus ist ein touristisch frequentierter Bereich. Über Menschenansammlungen — bei Märkten, dem Beethovenfest oder Stadtfesten — ist das Fliegen in der offenen Kategorie verboten. Die dichte Bebauung schränkt auch außerhalb von Veranstaltungen die Möglichkeiten ein.
Die ausnahmslose Versicherungspflicht gilt für alle Drohnen in Deutschland, unabhängig von Gewicht oder Einsatzzweck. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Fliegen ohne Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG.
Verstöße werden nach LuftVG §§58 und 59 mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet. Bei Verstößen gegen ED-R-Zonen im Bundesviertel oder am UN Campus können verschärfte strafrechtliche Konsequenzen drohen — einschließlich Ermittlungen wegen Gefährdung der Sicherheit. Die Bundespolizei und die Polizei Bonn überwachen die Einhaltung der Vorschriften aktiv.
Geeignete Fluggebiete finden sich vor allem in den südlichen und westlichen Randbezirken: Hardtberg, Duisdorf, die Kottenforst-Region (sofern kein NSG-Status) und ländliche Flächen Richtung Meckenheim und Rheinbach. Auch linksrheinisch in den Vorgebirge-Ebenen gibt es offene Flächen außerhalb der CGN-Kontrollzone.
Nutzen Sie die DFS-App oder das LBA-Geo-Zonen-Portal, um die aktuellen Einschränkungen — insbesondere die CGN-CTR-Ausdehnung, ED-R-Zonen und temporäre NOTAM — vor Ihrem Flug zu prüfen.
Bonn stellt Drohnenpiloten vor besondere Herausforderungen: Die Kombination aus CGN-Kontrollzone, dem sicherheitssensiblen Bundesviertel mit Ministerien und UN Campus, dem Rhein und dem geschützten Siebengebirge erfordert besondere Sorgfalt. Mit ordnungsgemäßer LBA-Registrierung, gültiger Versicherung und sorgfältiger Prüfung der Geo-Zonen nach LuftVO §21h ist regelkonformes Fliegen in Bonns Außenbereichen jedoch möglich.
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