Darf man in Berlin eine Drohne fliegen? — Regeln und Zonen (2026)

Kurze Antwort: Ja, Drohnenfliegen ist in Berlin grundsätzlich erlaubt — aber mit erheblichen Einschränkungen. Das Regierungsviertel, der Flughafen BER und zahlreiche Schutzgebiete sind gesperrt. Eine Registrierung beim LBA, eine EU-Drohnenversicherung und die Kenntnis der geografischen Zonen nach LuftVO §21h sind zwingend erforderlich.

Rechtlicher Rahmen: EU-Verordnung 2019/947 in Berlin

Seit dem vollständigen Inkrafttreten der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 gelten in Berlin — wie in ganz Deutschland — einheitliche europäische Drohnenregeln. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige Behörde für die Registrierung, Prüfungen und die Überwachung des unbemannten Luftverkehrs.

Drohnenpiloten müssen sich in eine von drei Kategorien einordnen: Open (offene Kategorie für Standardflüge unter 120 m Höhe), Specific (genehmigungspflichtige Flüge mit erhöhtem Risiko) oder Certified (zertifizierungspflichtige Flüge, etwa im urbanen Bereich über Menschenansammlungen mit schweren Drohnen). Für die meisten Freizeitpiloten in Berlin ist die offene Kategorie mit den Unterkategorien A1, A2 oder A3 relevant.

LBA-Registrierung und Prüfungen

Bevor Sie in Berlin abheben, müssen Sie sich als Betreiber auf dem Portal lba-openuav.de registrieren. Die Kosten betragen €20 für Privatpersonen und €50 für juristische Personen. Die e-ID des Betreibers muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden.

Für Drohnen ab 250 g Startmasse oder mit Kamera ist mindestens der A1/A3-Kompetenznachweis erforderlich (Online-Prüfung, €25 LBA-Gebühr). Wer in der Unterkategorie A2 fliegen möchte — also näher an unbeteiligten Personen — benötigt zusätzlich den A2-Kenntnisnachweis. Die Prüfung wird bei einer vom LBA benannten Stelle abgelegt und kostet zwischen €200 und €890, zuzüglich €30 LBA-Gebühr.

Flughafen BER: Die größte Sperrzone Berlins

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) erzeugt die mit Abstand größte Flugbeschränkungszone im Berliner Raum. Im Umkreis von 1,5 km um den Flughafenreferenzpunkt ist jeder Drohnenflug verboten. In den erweiterten Kontrollzonen gelten strenge Höhenbeschränkungen, die sich über weite Teile des südöstlichen Berlins und des Umlands erstrecken.

Wer innerhalb der BER-Kontrollzone fliegen möchte, benötigt eine Freigabe der DFS (Deutsche Flugsicherung). Diese kann über das DIPUL-System oder vergleichbare Verfahren beantragt werden. Ohne diese Genehmigung darf keine Drohne starten — unabhängig von Größe oder Gewichtsklasse.

Regierungsviertel und Sicherheitszonen

Berlin ist als Bundeshauptstadt und Regierungssitz besonders reglementiert. Das Regierungsviertel rund um den Reichstag, das Bundeskanzleramt und die Ministerien ist eine strikte Flugverbotszone (ED-R). Drohnenflüge sind dort ausnahmslos untersagt — auch nicht mit Sondergenehmigung für private Zwecke.

Auch das Brandenburger Tor, der Pariser Platz und angrenzende Bereiche fallen in diese Schutzzone. Gleiches gilt für Botschaftsgelände, Bundesbehörden und weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen. Die genauen Grenzen dieser Zonen sind in den NOTAM und den geografischen Zonen nach LuftVO §21h veröffentlicht.

Weitere Flugverbotszonen in Berlin

Neben dem Regierungsviertel und dem Flughafen gibt es in Berlin zahlreiche weitere eingeschränkte Bereiche. Naturschutzgebiete wie der Grunewald, das Tegeler Fließ oder die Pfaueninsel unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz — Drohnenflüge können dort eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Über Menschenansammlungen — etwa bei Veranstaltungen im Olympiastadion, am Alexanderplatz oder in Parks bei Großevents — ist das Fliegen in der offenen Kategorie verboten. Auch der Überflug von Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern, Industrieanlagen und Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr ist untersagt.

Im Berliner Stadtgebiet gilt darüber hinaus eine besondere Sensibilität gegenüber Wohngebieten. Das Überfliegen von Wohngrundstücken ohne Einwilligung der Bewohner ist gemäß LuftVG problematisch und kann zu Konflikten führen.

Versicherungspflicht — auch für Sub-250-g-Drohnen

In Deutschland besteht eine ausnahmslose Versicherungspflicht für alle Drohnen — unabhängig vom Gewicht. Auch wer eine Sub-250-g-Drohne ohne Kamera fliegt, benötigt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese muss mindestens die gesetzlichen Mindestdeckungssummen abdecken und den EU-Anforderungen entsprechen. Fliegen ohne Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG.

Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die Drohnenvorschriften in Berlin können empfindliche Konsequenzen haben. Nach LuftVG §§58 und 59 drohen Bußgelder von bis zu €50.000. Bei schwerwiegenden Verstößen — etwa dem Eindringen in das Regierungsviertel oder einer Gefährdung des Flugverkehrs am BER — können strafrechtliche Konsequenzen nach StGB §§315 und 315a hinzukommen, einschließlich Freiheitsstrafen.

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist bei Unfällen mit Drohnen die zuständige Untersuchungsbehörde. Jeder Vorfall mit Personenschaden oder erheblichem Sachschaden muss gemeldet werden.

Wo kann man in Berlin legal fliegen?

Trotz aller Einschränkungen gibt es in Berlin Möglichkeiten für legale Drohnenflüge. Offene Freiflächen im Berliner Umland, Felder in Brandenburg und ausgewählte Parks außerhalb der Sperrzonen bieten Potenzial. Der Tempelhofer Feld-Luftraum ist allerdings komplex — prüfen Sie die aktuellen NOTAM.

Für die Unterkategorie A3 (Flug weit entfernt von unbeteiligten Personen) eignen sich ländliche Gebiete am Stadtrand. Vor jedem Flug sollten Sie die DFS-App oder das Geo-Zonen-Portal des LBA konsultieren, um aktuelle Einschränkungen in Echtzeit zu prüfen.

FastFlight: Vereinfachtes SAIL-II-Verfahren

Seit Dezember 2025 bietet das LBA mit FastFlight ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für VLOS-Flüge in der spezifischen Kategorie (SAIL II). Dies kann für kommerzielle Piloten in Berlin relevant sein, die über die offene Kategorie hinausgehen müssen — etwa für Inspektionsflüge an Gebäuden oder Infrastruktur.

Fazit: Berlin erfordert besondere Sorgfalt

Berlin ist einer der anspruchsvollsten Orte in Deutschland für Drohnenpiloten. Die Kombination aus BER-Kontrollzone, Regierungsviertel-Sperrzone und dichter Bebauung macht eine sorgfältige Flugplanung unerlässlich. Registrieren Sie sich beim LBA, schließen Sie eine Versicherung ab, und überprüfen Sie vor jedem Start die aktuellen geografischen Zonen — dann steht einem regelkonformen Flug in Berlin nichts im Wege.

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