Kurze Antwort: Ja, in Augsburg darf man grundsätzlich eine Drohne fliegen — mit Einschränkungen. Augsburg selbst hat keinen Verkehrsflughafen, liegt aber im erweiterten Einflussbereich des Flughafens München (MUC) und in der Nähe des Flugplatzes Augsburg (AGB). Das UNESCO-Welterbe Augsburger Wassermanagement-System und die historische Altstadt erfordern besondere Rücksichtnahme. LBA-Registrierung, Versicherung und Geo-Zonen-Prüfung sind Pflicht.
In Augsburg gelten die EU-Drohnenvorschriften nach der Durchführungsverordnung 2019/947. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zuständige nationale Behörde. Bayern hat keine landesspezifischen Drohnengesetze, die über das Bundesrecht (LuftVO, LuftVG) hinausgehen.
Flüge in der offenen Kategorie sind unter 120 m Höhe und in Sichtweite (VLOS) möglich. Die Unterkategorien A1, A2 und A3 regeln den Abstand zu unbeteiligten Personen und zu Wohngebieten. Augsburgs historische Kernstadt und die dicht besiedelten Viertel schränken die Möglichkeiten in den Unterkategorien A1 und A2 ein.
Jeder Drohnenbetreiber muss sich auf lba-openuav.de registrieren. Die Gebühr beträgt €20 für Privatpersonen und €50 für Unternehmen. Die e-ID muss sichtbar an der Drohne angebracht werden. Der A1/A3-Kompetenznachweis ist für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera Pflicht (Online-Prüfung, €25). Der A2-Kenntnisnachweis erfordert eine zusätzliche Prüfung bei einer anerkannten Stelle (€200-€890, plus €30 LBA-Gebühr).
Der Flugplatz Augsburg (AGB) liegt im Stadtteil Haunstetten-Süd, nur etwa 5 km südlich des Stadtzentrums. Der AGB ist ein Verkehrslandeplatz für die Allgemeine Luftfahrt und erzeugt eine eigene Platzrunde und Luftraumstruktur. Im unmittelbaren Umfeld des Flugplatzes gelten Flugbeschränkungen, und eine Freigabe durch die örtliche Flugleitung ist vor jedem Drohnenstart innerhalb der Platzrunde erforderlich.
Zusätzlich liegt Augsburg etwa 65 km westlich des Flughafens München (MUC). Die äußeren Anflugkorridore von MUC können — je nach Konfiguration und Verkehrslage — den östlichen Augsburger Luftraum beeinflussen. Obwohl Augsburg nicht in der MUC-CTR liegt, können temporäre Beschränkungen (NOTAM) bei Großereignissen oder militärischen Übungen wirksam werden. Prüfen Sie stets die aktuelle Luftraumstruktur über die DFS-App oder das LBA-Geo-Zonen-Portal.
Das Augsburger Wassermanagement-System wurde 2019 als UNESCO-Welterbe anerkannt. Es umfasst ein historisches Netz aus Kanälen, Wassertürmen, Brunnenwerken und Wasserkraftanlagen, die sich durch die gesamte Innenstadt und die angrenzenden Stadtteile ziehen — darunter die drei Monumentalbrunnen (Augustus-, Merkur- und Herkulesbrunnen), die Wasserwerke am Roten Tor und das Kanalsystem in den Lechvierteln.
Das Überfliegen von UNESCO-Welterbestätten ist nicht per se verboten, jedoch besonders sensibel. Die Brunnenanlagen an der Maximilianstraße liegen mitten in der Fußgängerzone — Menschenansammlungen machen Flüge in der offenen Kategorie dort regelmäßig unzulässig. Drohnenflüge über denkmalgeschützten Wasserwerken und technischen Anlagen erfordern besondere Rücksichtnahme und gegebenenfalls Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Der Lech und die Wertach durchfließen Augsburg von Süd nach Nord und prägen das Stadtbild. Insbesondere der Lech — dessen historische Wasserkraft die Grundlage des UNESCO-Welterbes bildet — ist von Kanälen und Auenlandschaften begleitet. Teile des Lechauwalds südlich von Augsburg stehen unter Naturschutz (z. B. der Stadtwald Augsburg als eines der ältesten Trinkwasserschutzgebiete Europas).
Drohnenflüge in Naturschutzgebieten sind ohne Sondergenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde verboten. Der Lechauwald und die angrenzenden Biotopflächen sind hiervon betroffen. Landschaftsschutzgebiete entlang der Wertach können ebenfalls eingeschränkt sein — die genauen Grenzen sind bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Augsburg zu erfragen.
Die Augsburger Altstadt — mit Rathaus und Perlachturm, dem Dom, der Fuggerei und der Maximilianstraße — ist touristisch intensiv frequentiert. Über Menschenansammlungen ist das Fliegen in der offenen Kategorie verboten. Beim Augsburger Christkindlesmarkt, dem Plärrer (Volksfest), Stadtfesten und Großveranstaltungen werden regelmäßig temporäre Flugbeschränkungen eingerichtet. Prüfen Sie NOTAM vor jedem Flug im Innenstadtbereich.
Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland ohne Ausnahme Pflicht — unabhängig von Gewicht, Bauart oder Einsatzzweck. Fliegen ohne Versicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG und kann neben dem Bußgeld zivilrechtliche Haftung bei Schäden begründen.
Verstöße gegen die Drohnenvorschriften werden nach LuftVG §§58 und 59 mit Bußgeldern von bis zu €50.000 geahndet. Bei Verstößen im Bereich des Flugplatzes AGB, über UNESCO-Welterbestätten oder bei Gefährdung des bemannten Luftverkehrs drohen verschärfte Konsequenzen. Die Polizei Bayern überwacht die Einhaltung der Vorschriften.
Geeignete Fluggebiete finden sich vor allem in den westlichen und nördlichen Randbereichen: landwirtschaftliche Flächen in Richtung Neusäß, Gersthofen und Diedorf (jeweils außerhalb der AGB-Platzrunde und ohne Naturschutzstatus) sowie offene Felder westlich der B17. Auch nördlich der Stadt in Richtung Meitingen gibt es geeignete Flächen.
Nutzen Sie die DFS-App oder das LBA-Geo-Zonen-Portal, um die aktuellen Einschränkungen — einschließlich der AGB-Platzrunde, Naturschutzgebiete und temporärer NOTAM — vor Ihrem Flug zu prüfen.
Augsburg verbindet ein einzigartiges UNESCO-Welterbe (Wassermanagement-System) mit einem innerstädtischen Flugplatz und geschützten Flusslandschaften. Mit ordnungsgemäßer LBA-Registrierung auf lba-openuav.de, gültiger Versicherung und sorgfältiger Prüfung der Geo-Zonen nach LuftVO §21h ist regelkonformes Fliegen in Augsburgs Randbereichen jedoch möglich.
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