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Kurze Antwort: Für gewerbliche Drohnen-Dachinspektionen in Deutschland benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung 750.000 SZR) und je nach Fluggebiet eine Betriebsgenehmigung nach LuftVO §21h. EASA-Kategorie A1 oder A2 ist in den meisten Wohngebieten anwendbar.

TS行政書士
Expert-supervised by Takayuki SawaiGyoseishoshi — Licensed Administrative Professional, Japan

Drohne Dachinspektion Deutschland 2026: Regeln, Kosten und Ablauf

Warum Drohnen für Dachinspektionen immer häufiger eingesetzt werden

Dachinspektionen per Drohne haben sich in Deutschland zu einem Standardverfahren entwickelt – insbesondere für Versicherungsschäden, Solaranlagen-Checks und Zustandsbewertungen nach Sturm oder Hagelschlag. Die Drohne erreicht Stellen, die herkömmliche Gerüste oder Leitern nicht bieten können, und das bei deutlich geringeren Kosten.

Gleichzeitig gelten in Deutschland klare Vorschriften nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sowie der EU-Drohnenverordnung 2019/947. Wer eine Dachinspektion gewerblich durchführen möchte, muss diese Regeln kennen.

Rechtlicher Rahmen: LuftVO und EASA-Kategorien

Seit Januar 2021 gilt in Deutschland – wie in der gesamten EU – das harmonisierte EASA-Regelwerk. Drohnen werden in drei Kategorien eingeteilt:

Für gewerbliche Betreiber gilt zusätzlich LuftVO §21h: In besiedelten Gebieten benötigen Drohnen über 250 g außerhalb von A1-Szenarien eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde (Landesluftfahrtbehörde oder Luftfahrt-Bundesamt).

Versicherungspflicht: Haftpflichtversicherung

Nach §43 LuftVG ist jede gewerblich genutzte Drohne versicherungspflichtig. Die Mindestdeckungssumme für Drohnen bis 500 kg beträgt 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte), was ca. 900.000 Euro entspricht. Viele Versicherungsanbieter bieten spezielle Drohnen-Haftpflichtpolicen ab ca. €200/Jahr an.

Wichtig: Die private Drohnen-Haftpflicht deckt gewerbliche Einsätze in der Regel nicht ab. Praxisbetreiber müssen eine gewerbliche Police abschließen.

EASA A2-Kategorie: Der Standardfall für Dachinspektionen

Für die meisten Dachinspektionen in Wohngebieten ist die A2-Kategorie maßgeblich. Voraussetzungen:

Kosten: Was eine Drohnen-Dachinspektion in Deutschland kostet

Die Kosten variieren stark je nach Gebäudegröße, Region und Leistungsumfang:

Verglichen mit Gerüstkosten (oft über €2.000 allein für Aufbau und Miete) sind Drohneninspektionen wirtschaftlich deutlich attraktiver.

Wann ist eine Betriebsgenehmigung notwendig?

Eine gesonderte Betriebsgenehmigung nach LuftVO §21h ist erforderlich, wenn:

Die Genehmigung wird bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt. Bearbeitungszeiten liegen typischerweise bei 4 bis 8 Wochen.

Datenschutz bei der Dachinspektion

Drohnenaufnahmen, die auch Nachbargebäude oder Personen erfassen, unterliegen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Folgende Punkte sind zu beachten:

Qualifikationen: Wer darf gewerblich inspizieren?

Für gewerbliche Dachinspektionen mit Drohnen in Deutschland sind folgende Qualifikationen erforderlich:

FAQ: Häufige Fragen zur Drohnen-Dachinspektion

Brauche ich eine Genehmigung für jedes Dach?

Nicht zwingend. In offener Kategorie (A1/A2) sind viele Inspektionen ohne Einzelgenehmigung möglich, solange die Kategorieregeln eingehalten werden. Außerhalb offener Szenarien ist jedoch eine Betriebsgenehmigung erforderlich.

Darf ich in Innenstadtlagen fliegen?

In dicht besiedelten Gebieten gelten strengere Regeln. Häufig ist eine Genehmigung nach der spezifischen Kategorie oder ein Standard-Szenario (STS-01/STS-02) notwendig. Informieren Sie sich bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

Quellen

  • Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §§21a–21i, Stand 2026
  • Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §§43–44, Versicherungspflicht
  • EU-Durchführungsverordnung 2019/947 (EASA Drohnenregulierung)
  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA): drohnen.lba.de – Betreiberregistrierung
  • DSGVO (EU) 2016/679, insbesondere Art. 6 und Art. 28

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