Kurze Antwort: Für gewerbliche Drohnen-Dachinspektionen in Deutschland benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung 750.000 SZR) und je nach Fluggebiet eine Betriebsgenehmigung nach LuftVO §21h. EASA-Kategorie A1 oder A2 ist in den meisten Wohngebieten anwendbar.
Drohne Dachinspektion Deutschland 2026: Regeln, Kosten und Ablauf
Warum Drohnen für Dachinspektionen immer häufiger eingesetzt werden
Dachinspektionen per Drohne haben sich in Deutschland zu einem Standardverfahren entwickelt – insbesondere für Versicherungsschäden, Solaranlagen-Checks und Zustandsbewertungen nach Sturm oder Hagelschlag. Die Drohne erreicht Stellen, die herkömmliche Gerüste oder Leitern nicht bieten können, und das bei deutlich geringeren Kosten.
Gleichzeitig gelten in Deutschland klare Vorschriften nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sowie der EU-Drohnenverordnung 2019/947. Wer eine Dachinspektion gewerblich durchführen möchte, muss diese Regeln kennen.
Rechtlicher Rahmen: LuftVO und EASA-Kategorien
Seit Januar 2021 gilt in Deutschland – wie in der gesamten EU – das harmonisierte EASA-Regelwerk. Drohnen werden in drei Kategorien eingeteilt:
- Offene Kategorie (A1/A2/A3): Für die meisten Dachinspektionen relevant. Drohnen unter 4 kg können häufig ohne Einzelgenehmigung fliegen, jedoch mit klaren Abstandsregeln zu Personen und Gebäuden.
- Spezifische Kategorie (STS/SORA): Erforderlich, wenn die Standardszenarien nicht greifen – z.B. bei Inspektionen in dicht besiedelten Gebieten über VLOS-Grenze.
- Zulassungspflichtig: Für sehr große Drohnen oder riskante Einsatzgebiete (für Dachinspektionen in der Regel nicht relevant).
Für gewerbliche Betreiber gilt zusätzlich LuftVO §21h: In besiedelten Gebieten benötigen Drohnen über 250 g außerhalb von A1-Szenarien eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde (Landesluftfahrtbehörde oder Luftfahrt-Bundesamt).
Versicherungspflicht: Haftpflichtversicherung
Nach §43 LuftVG ist jede gewerblich genutzte Drohne versicherungspflichtig. Die Mindestdeckungssumme für Drohnen bis 500 kg beträgt 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte), was ca. 900.000 Euro entspricht. Viele Versicherungsanbieter bieten spezielle Drohnen-Haftpflichtpolicen ab ca. €200/Jahr an.
Wichtig: Die private Drohnen-Haftpflicht deckt gewerbliche Einsätze in der Regel nicht ab. Praxisbetreiber müssen eine gewerbliche Police abschließen.
EASA A2-Kategorie: Der Standardfall für Dachinspektionen
Für die meisten Dachinspektionen in Wohngebieten ist die A2-Kategorie maßgeblich. Voraussetzungen:
- Drohne unter 4 kg mit CE-Kennzeichnung (Klasse C2)
- Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen (im “niedrigen Geschwindigkeitsmodus” auch 15 m)
- A2-Kompetenznachweis des Piloten (Prüfung bei einer zertifizierten Stelle)
- Registrierung des Betreibers beim Luftfahrt-Bundesamt
Kosten: Was eine Drohnen-Dachinspektion in Deutschland kostet
Die Kosten variieren stark je nach Gebäudegröße, Region und Leistungsumfang:
- Einfache Sichtinspektion (Fotos): €300 – €600
- Thermografie-Inspektion: €600 – €1.200
- Vollauswertung mit 3D-Modell und Bericht: €1.000 – €1.500
- Großflächige Industriegelände oder Komplexanlagen: Auf Anfrage, meist über €2.000
Verglichen mit Gerüstkosten (oft über €2.000 allein für Aufbau und Miete) sind Drohneninspektionen wirtschaftlich deutlich attraktiver.
Wann ist eine Betriebsgenehmigung notwendig?
Eine gesonderte Betriebsgenehmigung nach LuftVO §21h ist erforderlich, wenn:
- Der Flug außerhalb der offenen Kategorie stattfindet (z.B. über dicht besiedelten Gebieten mit mehr als 900 Personen/km²)
- Der Mindestabstand zu Personen nicht eingehalten werden kann
- Die Drohne schwerer als 4 kg ist (Klasse C3 oder C4)
- Der Einsatz in Kontrollzonen (CTR) oder Sperrzonen stattfindet
Die Genehmigung wird bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt. Bearbeitungszeiten liegen typischerweise bei 4 bis 8 Wochen.
Datenschutz bei der Dachinspektion
Drohnenaufnahmen, die auch Nachbargebäude oder Personen erfassen, unterliegen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Folgende Punkte sind zu beachten:
- Aufnahmen dienen ausschließlich dem Inspektionszweck – keine Veröffentlichung ohne Zustimmung Betroffener
- Personenbezogene Daten (Gesichter, Kfz-Kennzeichen) sind zu anonymisieren
- Auftraggeber und Piloten sollten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen
Qualifikationen: Wer darf gewerblich inspizieren?
Für gewerbliche Dachinspektionen mit Drohnen in Deutschland sind folgende Qualifikationen erforderlich:
- Betreiber-Registrierung: Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) unter drohnen.lba.de
- Piloten-Kompetenznachweis: A1/A3 (online) oder A2 (Online-Kurs + Prüfung bei offizieller Stelle)
- Spezifische Kategorie (STS): Zusätzliche Ausbildung und theoretische Prüfung notwendig
FAQ: Häufige Fragen zur Drohnen-Dachinspektion
Brauche ich eine Genehmigung für jedes Dach?
Nicht zwingend. In offener Kategorie (A1/A2) sind viele Inspektionen ohne Einzelgenehmigung möglich, solange die Kategorieregeln eingehalten werden. Außerhalb offener Szenarien ist jedoch eine Betriebsgenehmigung erforderlich.
Darf ich in Innenstadtlagen fliegen?
In dicht besiedelten Gebieten gelten strengere Regeln. Häufig ist eine Genehmigung nach der spezifischen Kategorie oder ein Standard-Szenario (STS-01/STS-02) notwendig. Informieren Sie sich bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
Quellen
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §§21a–21i, Stand 2026
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §§43–44, Versicherungspflicht
- EU-Durchführungsverordnung 2019/947 (EASA Drohnenregulierung)
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA): drohnen.lba.de – Betreiberregistrierung
- DSGVO (EU) 2016/679, insbesondere Art. 6 und Art. 28
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