Wetter ist der stille Killer von Drohnenflügen. Ein plötzlicher Windstoß kann eine €5.000-Drohne in den Bach wirken. Schlechte Sichtweite kann zu Zusammenprall mit Flugzeugen führen. In Deutschland haben Sie klare Wettergrenzen – überschreiten Sie sie, und Sie verstoßen gegen das Gesetz. Das LBA kontrolliert strenger geworden 2026, und Bußgelder haben sich verdoppelt.
Die LBA-Wettergrenzen (2026)
Windgeschwindigkeit
| Drohnen-Kategorie | Max. Wind | Max. Böen | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Small UAS (<2kg) | 10 m/s | 12 m/s | Hobbyflüge, einfach |
| Medium UAS (2–25kg) | 8 m/s | 10 m/s | Gewerblich, erhöhtes Risiko |
| Large UAS (>25kg) | 5 m/s | 7 m/s | Kommerzielle Operationen |
- 5 m/s = 18 km/h
- 8 m/s = 29 km/h
- 10 m/s = 36 km/h
- 12 m/s = 43 km/h
Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight)
Minimal erforderlich für alle Kategorien:- Open Category: 500m horizontal, 120m vertikal vom Bediener
- Specific Category: 300m horizontal (mit visueller Unterstützung)
- Certified: Abhängig vom Betriebsgenehmigungsfall
- Nacht-Flüge: Sichtweite kritisch (spezielle Genehmigung nötig)
- Nebel/Dunst: Kann 100m+ Sichtweite reduzieren
- Starker Regen: Kameraperspektive unzuverlässig
Niederschlag
| Typ | Zulässig? | Grenzwert |
|---|---|---|
| Feiner Regen | Bedingt ja | Sichtweite > 500m erforderlich |
| Moderater Regen | Nein | Sichtweite reduziert zu sehr |
| Starkregen | Absolut nein | Elektronik-Risiko, Auftriebsverlust |
| Hagel | Nein | Drohne-Beschädigungsrisiko |
| Schneefall | Kritisch | Nur mit spezieller Genehmigung |
Sichtbarkeit (Helligkeit)
- Civil Twilight (Dämmerung): Flüge nur mit visueller Unterstützung + Außenbeleuchtung erlaubt
- Vollständige Dunkelheit: Nur mit spezieller Nacht-Betriebsgenehmigung
- Sonnenstrahlung: UV-Index > 11 kann Elektronik beeinflussen (selten, aber dokumentiert)
Praktische Wetter-Monitoring-Verfahren
Pre-Flight Wetter-Check (15 Minuten vor Start)
Schritt 1: Offizielle Quellen checken- Deutscher Wetterdienst (DWD): https://www.dwd.de
- Windy.com (für genaue Vorhersagen)
- Wetter.com (allgemein)
- Aviation Weather (METAR/TAF für Luftfahrt)
- Wind 10min average (Durchschnitt – nicht Böen!)
- Gust (Böen) – der Grenzwert!
- Visibility (Sichtweite in Meter)
- Precipitation type und intensity
- Cloud base (Wolkenuntergrenze)
`` METAR LFPG 091630Z 24008KT 9999 FEW040 BKN100 15/08 Q1015 NOSIG Bedeutung:
- Wind: 240 Grad, 8 Knoten (=4.1 m/s) ✓ ok
- Sichtweite: 9999m (>10km) ✓ ok
- Wolken: FEW 4000ft, BKN 10000ft ✓ ok
- Temperatur: 15°C ✓ ok
- Wind ok? (unter Grenzwert?) → Ja/Nein
- Sichtweite ok? (>500m?) → Ja/Nein
- Regen/Schnee? (keine kritischen Fälle?) → Ja/Nein
- Temperatur ok? (>0°C, <40°C?) → Ja/Nein
- Batterie ok? (voll geladen?) → Ja/Nein
Während des Flugs: Echtzeit-Monitoring
Visueller Beobachter sollte auf folgende Zeichen achten:- Drohne driftet zur Seite (unerwarteter Wind)
- Batterie fällt schneller ab (starker Gegenwind)
- Kamera-Bild wackelt (Turbulenzen/Wind)
- Sichtweite nimmt zu (Nebel zieht auf)
Saisonale Besonderheiten in Deutschland
Frühling (März–Mai)
- Typisches Problem: Plötzliche Windböen (Frontendurchzug)
- Beste Zeit: Morgens 6–8 Uhr (stabiler Wind)
- Worst Time: 14–16 Uhr (Tagesheizung erzeugt Turbulenz)
- Warnung: Gewitter entstehen schnell
Sommer (Juni–August)
- Typisches Problem: Thermisches Durchgehen (extreme Hitze)
- Batterie-Warnung: Batterien dürfen nicht heißer als 50°C werden
- Sichtweite: Oft hervorragend
- Warnung: Dachziegel-Reflexionen können GPS stören
Herbst (September–November)
- Typisches Problem: Starke Wind-Systeme (Atlantik-Tiefs)
- Beste Zeit: Ruhige Morgende nach Temperaturabfall
- Worst Time: 13–15 Uhr (turbulente Nachmittage)
- Warnung: Blattfall kann Optische-Sensoren stören
Winter (Dezember–Februar)
- Typisches Problem: Batteriekapazität fällt unter 50%
- Kalte Luft: Denser = besserer Auftrieb (positiv!)
- Sichtweite: Oft sehr schlecht (Inversion, Nebel)
- Warnung: Frost kann Elektronik schädigen; Batterien warmhalten!
Wetter-bedingte Betriebssicherheit
Batterie-Management bei Wetter
Wind-Effekt auf Batterie:- 5 m/s Wind → +20% Batterieverbrauch
- 8 m/s Wind → +40% Batterieverbrauch
- 10 m/s Wind → +60% Batterieverbrauch
- Unter 10°C → Batterie-Kapazität fällt 10%
- Unter 0°C → Batterie-Kapazität fällt 25–40%
- Über 40°C → Batterie degradiert schnell (permanent!)
Sichtweite-Sicherheit
Die Regel: Wenn Sie Drohne mit bloßem Auge nicht sehen, darf sie nicht fliegen.Aber was ist, wenn Sie Short-Sighted sind?
- Sie benötigen ständige visuelle Unterstützung (Binokulare/Brille)
- Dokumentieren Sie dies in Ihrem Betriebshandbuch
- Die LBA akzeptiert dies, verlangt aber Nachweis
Häufig gestellte Fragen
🐣 F: Darf ich bei Windböen fliegen, wenn ich ein starke Drohne habe? A: Nein. Die Grenzen sind nicht optional. Auch wenn DJI Mavic "12m/s Wind" schafft – die LBA erlaubt maximal 10m/s (für Small UAS). Verstoß = €1.000–€5.000 Geldbuße. 🦉 F: Wie misst man Wind korrekt? A: Mit Anemometer (€15–€500). Billige Optionen: Windy.com App oder DWD-Stationen. Aber vor Ort-Messung ist am sichersten (z.B. im geplanten Fluggebiet). 🐣 F: Regen ist ok, wenn Drohne "wetterfest" ist? A: Nein. "Wetterfest" bedeutet Spritzwasser, nicht Regen. Elektronik-Ausfälle sind häufig. Die LBA sieht dies als fahrlässig. 🦉 F: Kann ich nachts mit Beleuchtung fliegen? A: Nur mit spezieller Genehmigung (Waivered BVLOS). Standard: Nein. Die Drohne muss von Bediener aus sichtbar sein – mit Licht am schwierigsten zu sehen. 🐣 F: Wie häufig sollte ich Wetter-Check durchführen? A: Mindestens 15 min vor Start. Nach 30+ Minuten Flug: Recheck. Bei sichtbaren Wetterwechseln: sofort.
Das große Bild: Wetter ist nicht optional
Wetterbeschränkungen sind nicht "Vorschläge" – sie sind physikalische und rechtliche Grenzen. Überschreitung führt zu:
- Unfällen (Drohnen-Abstürze, Persönenschäden)
- Bußgeldern (€1.000–€10.000)
- Betriebsuntersagung (bei wiederholtem Verstoß)
- ✅ Automatische Wetter-Integrationen (DWD, Windy)
- ✅ Go/No-Go-Entscheidungshilfen
- ✅ Wetter-Archive pro Flug dokumentieren
- ✅ Saisonale Best Practices tracken
- ✅ LBA-Compliance-Reports mit Wetter-Daten
Referenzen
- Deutscher Wetterdienst (DWD): https://www.dwd.de
- EASA Part 2: Weather Restrictions
- EU 2019/947: Betriebsbedingungen
- LuftVO § 21a: Wetter-Anforderungen